Nehmen wir einmal an , jemand möchte ein Buchhaltungsbüro eröffnen.
Darf derjenige dann Werbung machen und wenn ja in welcher Form? Danke
Nehmen wir einmal an , jemand möchte ein Buchhaltungsbüro eröffnen.
Darf derjenige dann Werbung machen und wenn ja in welcher Form? Danke
Ja, da gibt es keine Einschränkungen
nachfolgendes dient nur dazu die vom Portal geforderten Mindestzeichen zu schreiben … die wissen ancheinend nichtm, dass manchmal weniger = mehr ist
blalablavvvblalablablalablablalablablalablablalablablalablablalablablalablablalablablalablablalablablalablablalabla
Guten Abend!
Ja, da gibt es keine Einschränkungen
Mit solcher Aussage sollte man vorsichtig sein. Man beachte das Steuerberatungsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/ , insbesondere § 6 StBerG. Nicht von ungefähr behelfen sich viele Büros mit Wortakrobatik der Art „vorbereitende Buchführung“ oder „Kontierung“. In den letzten Jahren wurde zwar Manches gelockert, aber vor u. U. erfolgreich (und kostspielig) abmahnenden Kammern und Anwälten sind Betreiber einschlägiger Büros nach wie vor nicht sicher, wenn sie lustig drauflos werben.
Gruß
Wolfgang