hallo,
darf ein deutscher Soldat der auf einem U-Boot (oder in Afghanistan)einen Einsatz fährt ein Webtagebuch/Weblog führen?
danke
Friedrich
PS:Lothar-Günther Buchheim http://www.amun.com/images/buchheim_07.jpg
Hallo,
darf ein deutscher Soldat der auf einem U-Boot (oder in
Afghanistan)einen Einsatz fährt ein Webtagebuch/Weblog
führen?
danke
Friedrich
siehe §14 Abs. 1 Soldatengesetz „Verschwiegenheit“
(1) Der Soldat hat , auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
„Mitteilungen im dienstlichen Verkehr“ sind als Inhalte zu denken, die trotz ihrer Geheimschutzstufe innerhalb der Bundeswehr an zuständige Stellen weitergeleitet werden.
„Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen“ sind als Dinge zu verstehen, die der Allgemeinheit bereits bekannt sind (z. B. „Die Bundeswehr hat auch Dienstfahrzeuge im ISAF-Einsatz“, aber nicht"Heute wurden uns X Kisten Munition und Y Fahrzeuge des Typs … geliefert") oder Dinge, die nicht der Geheimhaltung bedürfen (z. B. „Heute wurde uns genehmigt, für einen Tag auf die Rasur zu verzichten.“, aber nicht"Ab heute wurden die Wachen verstärkt").
Hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (vgl. §203 StGB). Wer geheimschutzbedürftiges Material unbefugt veröffentlicht, kann hart bestraft werden, auch wenn ihm der Geheimschutzbedarf nicht bekannt war. In Zweifelsfällen, wenn ich also nicht weiß, ob ich etwas veröffentlichen darf, ist eine Veröffentlichung daher zuvor beim zuständigen Disziplinarvorgesetzten zu beantragen. Ehemalige Soldaten wenden sich zur Beantragung einer solchen Veröffentlichung an ihren ehemaligen Disziplinarvorgesetzen; wenn dieser nicht mehr erreichbar ist, wenigstens an den Pressestab der Bundeswehr oder den Militärischen Abschirmdienst mit der Bitte um schriftliche Genehmigung.
Gruß
tigger
Hallo,
irgendwie kamen mir beim Lesen dieser Berichte Zweifel, ob dort überhaupt noch irgendwas den geltenden Gesetzen unterliegt:
http://www.md-office-compact.de/Ruwe1.htm
http://www.md-office-compact.de/Ruwe2.htm
http://www.md-office-compact.de/Ruwe3.htm
Nach diesen Berichten, die mir glaubwürdig erscheinen, zumal ranghohe Bedienstete der BW darin ohne erkennbaren Anlass mehr als „Federn lassen“.
Im konkreten Fall würde ich sagen, dass es sehr auf den Inhalt des Tagebuchs ankommt
LG
sine
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