Hallo zusammen,
folgendes Fallbeispiel:
Eine alleinerziehende Mutter zweier Töchter aus NRW ist vom Jobcenter angehalten, sich um eine günstigere Wohnung zu kümmern. Derzeit bewohnt sie eine 3-Zimmer-Wohnung. Die Kaltmiete beträgt 420 Euro. Die Töchter im Alter von 15 und 11 Jahren teilen sich ein Zimmer mit Hochbett. Weil die ältere Tochter früh zum Schulbus muß, wird die jüngere Tochter automatisch auch wach, obwohl diese noch eine 3/4 Stunde schlafen könnte, zumal sie in eine Ganztagsschule geht, d.h., sie ist erst um 16.00Uhr zu Hause und entsprechend erschöpft.
Die jüngere Tochter ist schwerbehindert (80%, B,G,H).
Seit kurzem ist der Tochter der Buchstabe H anerkannt worden.
Nun meine Frage: Hat man unter diesen Umständen Anspruch auf erweiterten Wohnraum?
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, oder gilt hier eine Einzelfallentscheidung?
Wenn Einzelfallentscheidung, wie argumentiert man am sinnvollsten?
Bisher belegt man sich regelmäßig beim Jobcenter, daß es gar keine günstigeren Wohnungen gibt…
Erwarte sehr neugierig Eure Tipps!
Hallo,
das dient mir nicht konkret, ich danke dennoch für deine Mühe!
LG