Vorweg: Ich bin kein Buchhalter oder Wirtschaftsprüfer, Diskussionen darüber, dass man das doch habe wissen müssen usw. sind fehl am Platze.
Wie wird folgende Konstellation im Rechnungswesen behandelt: Das Unternehmen nutzt die Anlage eines anderen Unternehmens. Diese ist sehr gering ausgelastet, das nutzende Unternehmen braucht sie aber. Wegen der geringen Auslastung ist der Preis recht hoch. Das nutzende Unternehmen hat sich zur Abnahme einer bestimmten Leistungsmenge pro Jahr zu einem bestimmten Preis verpflichtet. Im Vertrag steht allerdings auch, dass es nach Jahresende zu einer Spitzabrechnung kommt. Das heißt, sollte es in dem Jahr noch zusätzliche Nutzer gegeben haben, wird der Preis nachträglich noch nach unten korrigiert (da es quasi nur Fixkosten gibt, werden diese auf die dann höhere Leistungsmenge verteilt). Das nutzenden Unternehmen hat in dem Fall Anrecht auf eine Rückzahlung für das vergangene Jahr.
Mir wurde gesagt, die Buchhalter schimpften, denn sie könnten das nicht verbuchen. Kann man hier eine Forderung buchen, obwohl keine AR vorliegt und der genaue Betrag nicht feststeht? Oder eine Art positive Rückstellung? ARAP?