Hallo Zusammen,
ist es richtig, den Brutto-wie-Nettobetrag der Gewerbeanmeldung auf das Konto „nichtabzugsfähige Betriebsausgaben“ (SKR03 4655) zu buchen?
Grüße
Kris
Hallo Zusammen,
ist es richtig, den Brutto-wie-Nettobetrag der Gewerbeanmeldung auf das Konto „nichtabzugsfähige Betriebsausgaben“ (SKR03 4655) zu buchen?
Grüße
Kris
ist es richtig, den Brutto-wie-Nettobetrag der
Gewerbeanmeldung auf das Konto „nichtabzugsfähige
Betriebsausgaben“ (SKR03 4655) zu buchen?
Hallo,
ganz bestimmt nicht. Warum sollte das nicht-abzgf. sein??? Das sind schlichte Betriebsausgaben. Würde ich im SKR03 bei 4390 „versenken“!
Nebenbei: Gebühren und Beiträge sind nicht in Netto/Brutto aufsplittbar, weil man das nur bei steuerpflichtigen (UST) Entgelten machen kann.
Mfg vom
showbee