Buchung Gewerbeanmeldung

Hallo Zusammen,

ist es richtig, den Brutto-wie-Nettobetrag der Gewerbeanmeldung auf das Konto „nichtabzugsfähige Betriebsausgaben“ (SKR03 4655) zu buchen?

Grüße
Kris

ist es richtig, den Brutto-wie-Nettobetrag der
Gewerbeanmeldung auf das Konto „nichtabzugsfähige
Betriebsausgaben“ (SKR03 4655) zu buchen?

Hallo,

ganz bestimmt nicht. Warum sollte das nicht-abzgf. sein??? Das sind schlichte Betriebsausgaben. Würde ich im SKR03 bei 4390 „versenken“!

Nebenbei: Gebühren und Beiträge sind nicht in Netto/Brutto aufsplittbar, weil man das nur bei steuerpflichtigen (UST) Entgelten machen kann.

Mfg vom

showbee