Liebe Experten,
kann mir jemand sagen, wie ich die Prüfungsgebühren für Azubis verbuche? (SKR03) Gelten diese als freiw. soz. Aufwendungen?
Ebenso Fortbildungskosten für Azubis??
Vielen lieben Dank!!
Lieben Gruss
Nicole
Liebe Experten,
kann mir jemand sagen, wie ich die Prüfungsgebühren für Azubis verbuche? (SKR03) Gelten diese als freiw. soz. Aufwendungen?
Ebenso Fortbildungskosten für Azubis??
Vielen lieben Dank!!
Lieben Gruss
Nicole
hi,
die prüfungsgebühren würde ich auf sonstige abgaben buchen bzw. auf ausbildungskosten. im endeffekt ist es egal wohin, da es zweifelsfrei betriebsausgaben sind. diese betriebsausgaben sind auch kein arbeitslohn für den azubi, also auch nicht lohnsteuerlich oder sv-rechtlich verstrickt. fortbildungskosten sollten i.d.R. dto. gehandhabt werden. etwas anderes könnte man meinen, wenn bsp. ein steuerfachangestellter mittels gehaltsverzicht / gehaltserhöhungsverzicht seinen steuerberaterkurs durch den jetzigen arbeitgeber „finanziert“. hier bräuchte man aber mehr nachprüfbare angaben.
mfg vom
showbee