Buchungs- / Wertstellungsdatum

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine ganz banale Frage:

Mit welchem Datum werden Bewegungen auf den Kontoauszügen gebucht? Mit dem Buchungsdatum oder dem Wertstellungsdatum?

Das Datum ist zwar in den meisten Fällen gleich, aber manchmal gibt es doch Abweichungen (kommt auch auf die Bank an).

Hintergrund der Frage ist, dass es am Jahresende schon vorgekommen ist, dass die Kontoführung mit Buchungsdatum 02.01. des Folgejahres auf dem Kontoauszug stand, Wertstellungsdatum war aber 31.12. des Kalenderjahres. Auf der Saldenbestätigung der Bank zum 31.12. ist der Saldo abzüglich der Kontoführung ausgewiesen.

Somit wäre immer das Wertstellungsdatum maßgeblich, richtig? Andere haben mir dagegen gesagt, Wertstellungsdatum wäre Blödsinn.

Ich weiß dass das in der Praxis meistens keine Auswirkungen hat, mich würde es nur interessieren.

Danke und Gruß

Hallo Stefan,

das Buchungsdatum gibt an, wann eine Position ins System „gebucht“ worden ist

Das Wertstellungsdatum gibt an, wann es tatsächlich Wert hat.

Also ist für die Zinsberechnung das Wertstellungdatum maßgeblich.

MfG.
Horst

das Buchungsdatum gibt an, wann eine Position ins System
„gebucht“ worden ist

Das Wertstellungsdatum gibt an, wann es tatsächlich Wert hat.

Also ist für die Zinsberechnung das Wertstellungdatum
maßgeblich.

Du hast meine Frage nicht verstanden, vielleicht habe ich mich auch etwas unklar ausgedrückt.

Ich wollte wissen, wie man in der Finanzbuchhaltung bucht, also mit welchem Datum des Kontoauszugs. Von einer Zinsberechnung will ich nichts wissen.

Servus,

üblicherweise wird auszugskonform gebucht, d.h. bei täglichen Auszügen mit dem Buchungsdatum. Das hat vor allem technische Gründe, weil auf diese Weise - auch bei der automatisierten Erfassung elektronischer Auszüge - bedeutende Fehlerquellen ausgeschlossen werden können.

Bei der Abgrenzung zum Stichtag ist ebenfalls auszugskonforme Abgrenzung üblich, alldieweil sich dann der Saldo mühelos belegen lässt.

Bei bedeutenden Werten (z.B. Überweisungslauf vom 30.12. ist auf dem Auszug vom 02.01. ausgewiesen und führt bei Buchung mit Datum der Wertstellung zu einer nicht unbedeutenden Bilanzverkürzung) ist es nicht nur nützlich, sondern auch geboten, von der technisch einfacheren, aber eigentlich nicht richtigen auszugskonformen Buchung abzuweichen.

Schöne Grüße

MM