Wann muß ein Buchungsauftrag von der Bank erledigt werden? Taggleich oder wieviel Zeit darf vergehen?
Schwierig diese Frage eindeutig zu beantworten.
die Banken werden wohl immer versuchen die Auftraege - soweit innerhalb des Guthabens oder vereinbarter Limiten - am gleichen Tag auszufuehren.
Manche Banken definieren einen Buchungsschluss und fixieren eine gewisse Uhrzeit bis zu welcher die Auftraege vorleigen muessen um taggleich ausgefuerht zu werden. Es kann bei Filialinstituten auch Unterschiede geben zwischen den Filialen und der Hauptstelle.
Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall einen Blick in die AGB zu werden, es sollten dort naehere Angaben unter „Zahlungsverkehr“ stehen. Ein Anruf in der Abteilung Zahlungsverkehr sollte diese Frage auch direkt loesen.
Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall einen Blick in die AGB zu
werden, es sollten dort naehere Angaben unter
„Zahlungsverkehr“ stehen.
Nein, sollten nicht.
…
Die BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gibt dazu folgendes vor:
"Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht wurden u.a. die Regelungen über die Ausführungsfristen für Überweisungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu gefasst. Nach § 675s BGB gelten die folgenden Fristen:
-
1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR
-
2 Tage für Überweisungen, die mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden
-
4 Tage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen
-
unbeschränkt für Überweisungen außerhalb des EWR.
Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs.1 BGB; zu den Ausnahmen siehe § 675e Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 4 BGB).Für die Fristberechnung maßgeblich sind die sog. Geschäftstage. Dies sind die Tage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung Beteiligten den hierfür notwendigen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 675n BGB). Samstage, Sonn- und Feiertage sowie Tage, an denen Banken ihre Schalter nicht öffnen (wie an Heiligabend und Silvester) sind keine Geschäftstage."
EWR heißt Europäischer Wirtschaftsraum. Innerhalb dieser Spielräume agieren die Banken,
dh. jede Bank macht es so, wie sie es für richtig empfindet.
Viele Grüße Horst F.
Vielen lieben Dank für die schnelle und präzise Antwort.
Ich kenne auch den täglichen Buchungsschnitt zu einer bestimmten Uhrzeit (von Bank zu Bank verschieden). Vor dem Buchungsschnitt wird taggleich gebucht, danach auf den nächsten WERKtag. Bei Scheckeinreichungen - heute nur noch selten - hängt es von der bezogenen Bank und dem Ort der bezogenen Bank ab. Das kann bis zu vier Werktage dauern.
Es hilft einen Anfrage bei der Hausbank.
Ich schließe mich H.F. Weise an. Zusätzlich ist zu beachten, dass z. B. Überweisungen, die per OnlineBanking nach SChalterschluss eingereicht werden, nicht mehr an diesem Tag gebucht werden und „gebucht“ heißt abgebucht. Die Gutschrift hat innerhalb der genannten Fristen zu erfolgen, so dass z. B. eine Überweisung von München nach Hamburg bei Abgabe um 20.00 Uhr am Montag am Mittwoch gutzuschreiben ist.
Wie ich noch in der Bank arbeitete war das noch etwas anders (vor vier Jahren). Überweisungen innerhalb Deutschlands waren innerhalb drei Bankgeschäftstagen, innerhalb des EURO-Raums innerhalb von 5 Geschäftstagen abzuschließen.
Die Antwort von Herrn Weise ist ein gute Zusammenfassung der payment services directive, zu Deutsch Zahlungsdiensterichtlinie.
Ergänzend sei noch die neue tagggleiche Eilüberweisung erwähnt:
Das Schema pain.001.003.03.xsd erlaubt seit November 2013 die taggleiche Eilüberweisung (Siehe Kapitel 10 der der Schnittstellenspezifikation http://www.ebics.de/fileadmin/unsecured/anlage3/anla…).
Die schnellere Durchführung wird allerdings damit „erkauft“, dass nicht alle Elemente des Überweisungsauftrags bis in den Kontoauszug des Empfängers übertragen werden. Die Eilüberweiung ist nicht durch das Rule-Book festgelegt, sondern gehört zu den durch die Banken selbst spezifizierten Zusatzdiensten, die in dem gleichen Format pain.001.003.03.xsd übermittelt werden können. Preise und Laufzeiten innerhalb des Tages werden daher von der jeweils erstbeteiligten Bank abhängen. Damit zeigt sich der erste Erfolg des evolutionären Ansatz, den die Macher der SEPA-Formate verfolgten. Leider sind die Banken noch zu sehr mit den Umstellungsarbeiten beschäftigt, so dass sich in dem Bereich nach meiner Kenntnis noch nicht viel Anderes gezeigt hat. Wenn jemand das besser weiß, würde mich das brennend interessieren.
Gruß von Karl G
Die Antwort von Herrn Weise ist ein gute Zusammenfassung der
payment services directive, zu Deutsch
Zahlungsdiensterichtlinie.Ergänzend sei noch die neue tagggleiche Eilüberweisung
erwähnt:
Wobei die mittlerweile entbehrlich ist, da (spätestens) seit Anfang 2013 die meisten Überweisungen taggleich ausgeführt werden, wobei man natürlich nur bei der Eilüberweisung eine Garantie hat. Allerdings muß man dazu wieder einschränkend sagen, daß die Einreichung bis zu bestimmten Uhrzeiten erfolgen muß (je nach Geldhaus 14-16 Uhr). Reicht man aber eine normale Überewisung zur gleichen Zeit (d.h. so früh) ein, kann es sein, daß auch diese den Empfänger am gleichen Tag erreicht. Es ist also nicht unwahrscheinlich, daß man für eine Eilüberweisung ein Entgelt bezahlt, ohne gegenüber einer normalen Überweisung einen Geschwindigkeitsvorteil zu erlangen.
Gruß
C.