Hallo,
was ist eigentlich der Unterschied zwischen
- §13b UStG und
- §48b Abs. 1 EStG??
§13b UStG bedeutet (soweit ich weiß), dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet und ans Finanzamt abführen muss.
Aber das mit §48b Abs.1 EStG verstehe ich nicht.
Beispiel:
Eingangsrechnung über Bauleistungen:
Zwischensumme = 200,00 €
USt = 0,00 €
Endbetrag = 200,00 €
Dann steht noch dabei, dass für das leistende Unternehmen eine Freistellungsbescheinigung gem. §48 b Abs.1 Satz 1 EStG vorliegt und diese auf Anfrage zugesendet wird. Die Rechnung soll ohne Abzug beglichen werden.
Tritt hier automatisch §13b UStG ein?
D. H. dann müsste ich 38,00 € (19% von 200,00 €) so buchen:
1579 an 1786.
Wie funktioniert dann aber das mit §48 b Abs. 1 EStG?
Wie buche ich nun im SKR03? Was ist zu beachten, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt und wenn keine vorliegt?
Vielen Dank schon mal für Hilfe.
Susanne