Servus,
besonders die Barzahlung ist im Zusammenhang mit der 4/3-Überschussrechnung interessant: Es ist dem Tanzstudioinhaber nämlich freigestellt, ob er eine Kasse führen will oder nicht. Wenn er eine Kasse führt, muss er das „mit allem“ machen: Kassenbericht, Kassensturz usw. - wenn er aber keine führt, darf er das Konto für betriebliche Bargeldbewegungen in seinen Aufzeichnungen auch nicht als „Kasse“ bezeichnen. Ich nenne es jetzt einfach mal „Bargeldbewegungen“.
Falls Du das noch nicht kennen solltest: Die Konten für Soll und Haben werden im Buchungssatz mit „per Konto Soll an Konto Haben“ formuliert.
Frage: 1) Kunde zahlt regelmäßig seine Kurseinheiten bar im
Studio?
Betrag per Bargeldbewegungen an Erlöse
Und Angestellter zahlt dieses auf das Geschäftskonto ein?
Betrag per Geschäftskonto an Bargeldbewegungen
oder
Betrag per Geschäftskonto an Geldtransit und
Betrag per Geldtransit an Bargeldbewegungen
Frage: 2) Kunde überweist regelmäßig seine Kurseinheiten auf
das Geschäftskonto bzw. lässt es abbuchen?
Betrag per Bank an Erlöse
Frage: 3) Wenn das Tanzstudio einen Teil bzw. den ganzen
Betrag einer Kurseinheit zurück erstatten will, wie verbucht
das Tanzstudio das?
Betrag per Erlöse an Bank
oder
Betrag per Erlöse an Bargeldbewegungen
Schöne Grüße
MM