Servus,
und diese Rechnung dokumentiert die für die Leistung des Zählerservice entstandene Verbindlichkeit. Für die zeitanteilig bis 31.12.2023 bezogene Leistung durfte/mußte keine Rückstellung gebildet werden, wenn die Miete für die Wasserzähler bei der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann (davon gehe ich vereinfachend aus, weil das annähernd sicher so ist).
Die Verbindlichkeit wird mit Vorliegen der Rechnung kreditorisch erfasst, damit ist die rechte Hälfte des Buchungssatzes geklärt.
Was macht man jetzt mit der linken Hälfte?
Umsatzsteuer lass ich ebenfalls vereinfachend weg, die spielt mutmaßlich keine Rolle. Falls doch, sag bitte Bescheid.
Ertragswirksam ist das Dings nicht, weil umlagefähig. Damit scheiden sämtliche Aufwandskonten aus. Das Thema Leerstand lass ich ebenfalls vereinfachend weg.
Als Forderung lässt sich das Dings aber nur erfassen, wenn bezifferbar ist, gegenüber wem die Forderung in welcher Höhe besteht, und das erfährt der Vermieter erst, wenn der externe Dienstleister ihm diie Nebenkostenabrechnung vorlegt.
Wenn Du jetzt mal sämtliche Bilanzkonten der Aktivseite daraufhin durchschaust, wo das denn hinpassen könnte, wenn es keine Forderung im engeren Sinn ist, bleibt nur eine Möglichkeit übrig: Es ist ein „Sonstiger Vermögensgegenstand“.
Der Rest ist Technik: Um hier nicht im heillosen Wirrwarr einer großen, überladenen Grabbelkiste abzusaufen und et Janze einigermaßen abstimmbar zu halten, ist es nützlich, hier Unterkonten zu bilden, die von vornherein allermindestens nach Abrechnungszeiträumen, je nach Komplexität des Einzelfalls auch sachlich nach verschiedenen Bereichen der umlagefähigen Betriebskosten (verschiedene vermietete Objekte, verschiedene Arten von Betriebskosten) unterscheiden. Hier ist dann eine Aufteilung in 3/12 Betriebskosten 2023 und 9/12 Betriebskosten 2024 mindestens nützlich, aber eher nötig: Dann wirst Du später, wenn Du mit Vorliegen der Nebenkostenabrechnungen 2023 den ganzen Klumpatsch in bezifferte Forderungen gegenüber den einzelnen Mietern umbuchst, ohne weitere Mühe sehen können, ob das Unterkonto, das Du für umlagefähige Betriebskosten 2023 eingerichtet hast, noch einen Saldo ungleich Null aufweist (dann ist Nachsitzen mit Fleißarbeit angesagt), oder ob es „leer“ ist.
Eine Hausnummer sag ich Dir nicht - nicht bloß, weil ich den prähistorischen SKR 03 nicht mag, sondern weil Kontonummern auch sonst nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Der Begriff „Sonstige Vermögensgegenstände“ ist eindeutig.
Schöne Grüße
MM