Bürge ist Insolvent nach betrug

Hallo Profis.

Kurz und knapp:

Autokredit.

  • Kreditnehmer will aus finanzieller situation das Fahrzeug verkaufen und somit den Vertrag bei der Bank ablösen.
  • Bürge für Kredit ist der Geschäftsführer eines KFZ-Handels
  • Bürge bietet den Verkauf über sein Unternehmen an
  • Bürge besorgt sich bei der Autokredit-Bank unter falschem Vorwand! den Fahrzeugbrief und verkauft für den Kreditnehmer ( vor dem er sich mit dem Fahrzeugbrief als von der bank bevollmächtigter ausgibt) das fahrzeug
  • Bank hat den fahrzeugbrief (bestandteil des Vertrages zwischen Kreditnehmer und -bank) somit an einem Dritten (den Bürgen) treuhänderisch versandt
  • Fahrzeug wurde verkauft aber bei der Bank nicht ausgelößt.
  • Bank tritt an den Kreditnehmer heran wegen der Raten
    Kreditnehmer sowie bank haben das Fahrzeug und dir Papiere logischerweise nicht mehr
  • Kreditnehmer zahlt nicht da die bank den Brief verschickt hat ohne sein wissen

Wird die schuld nun beim Bürgen bleiben?
Welcher allerdings mittlerweile insolvent ist???

Nachsatz:
Bürge war damals somit auch der Verkäufer des Fahrzeugs und Vermittler des Kredites bei der Bank.

Frage ist eigtl wie sehen die Folgen für den Kreditnehmer aus und wie kommt er ohne zu zahlen aus der Sache wieder raus?

Frage ist eigtl wie sehen die Folgen für den Kreditnehmer aus und wie kommt er ohne zu zahlen aus der Sache wieder raus?

Natürlich nicht. Er wird den Kredit abzahlen müssen, kann sich aber an seinem Bürgen schadlos halten. Da dieser laut schilderung insolvent ist, wird der Kreditnehmer den Schaden tragen müssen.

Wie erfolgte die Zahlung des Käufers des Autos? In Bar oder Überweisung?Bei Bar ist einiges unklar wegen Beweispflicht. Bei Überweisung braucht man doch nur die Spur weiterverfolgen.
Hat der Geschäftsführer des KfZ Handels das Geld in Empfang bekommen?
Spielt aber nicht unbedingt eine Rolle, denn ausschlaggebend ist wer Kreditnehmer ist.Und daran hat sich ja nichts geändert am Kreditverhältnis.