Hallo Zusammen,
ich beziehe Bürgergeld und möchte eine 2 jährige Umschulung machen.
In den kommenden Wochen möchte mein Freund zu mir in die Wohnung einziehen. Er ist in Vollzeit berufstätig und verdient circa 1300 Euro Netto.
Laut Internet werden wir nicht direkt als Bedarfsgemeinschaft gewertet und sein Einkommen wird nicht berechnet. Die Voraussetzung ist allerdings, dass er sich nicht an der Mietzahlung beteiligen darf und ich auf dein Einkommen keinen Zugriff haben darf. Man soll wohl ein Jahr Probezeit für das Zusammenleben Zeit bekommen. Ist das wahr?
Vielen Dabnk für eure Unterstützung!
LG Sabrina