Hallo Experten!
Ich war/bin vom 1.2.2023 - 31.03.2023 (bzw. 4.4.2023abhängig beschäftigt.
Leider hat es mit dem AG nicht geklappt.
Mir wurden 2 Gehälter (Feb & März) überwiesen und für April steht noch Gehalt für 4 Tage aus.
Zuvor war ich ALG2 Empfänger.
Meine Frage: finden die neuen Vermögensregelungen des Bürgergeldes nun Anwendung? Ein „verwertbares Vermögen“ von 40.000€ soll möglich sein, Möglicherweise nicht in meinem Fall, da ich nicht „neu“ oder das 1. Mal ALG2 bzw. Bürgergeld in Anspruch nehme?
2022 habe ich meinen Job aufgrund von Corona verloren. Da hatte ich ca. 3500€ auf meinem Konto und musste erst einmal hiervon meinen Unterhalt bestreiten, inkl. Krankenversicherungsbeiträgen.
Freue mich über eure Hinweise und Tipps.
VG, Martin