Bürgergeld und "verwertbares Vermögen"

Hallo Experten!
Ich war/bin vom 1.2.2023 - 31.03.2023 (bzw. 4.4.2023abhängig beschäftigt.
Leider hat es mit dem AG nicht geklappt.
Mir wurden 2 Gehälter (Feb & März) überwiesen und für April steht noch Gehalt für 4 Tage aus.

Zuvor war ich ALG2 Empfänger.
Meine Frage: finden die neuen Vermögensregelungen des Bürgergeldes nun Anwendung? Ein „verwertbares Vermögen“ von 40.000€ soll möglich sein, Möglicherweise nicht in meinem Fall, da ich nicht „neu“ oder das 1. Mal ALG2 bzw. Bürgergeld in Anspruch nehme?

2022 habe ich meinen Job aufgrund von Corona verloren. Da hatte ich ca. 3500€ auf meinem Konto und musste erst einmal hiervon meinen Unterhalt bestreiten, inkl. Krankenversicherungsbeiträgen.

Freue mich über eure Hinweise und Tipps.

VG, Martin

Wenn es „verwertbar“ wäre nützt es Dir doch nix !
Meinst Du „nicht verwertbar“, also nicht auf Bürgergeld anrechenbar ?

Ja, ich glaube, das nennt sich auch Schonvermögen. Also, ein Betrag, der bspw. auf meinem Giro-Konto liegt.

Selbstverständlich nützt es.

Verwertbar bedeutet lediglich, dass es zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden kann. Der Teil des verwertbaren Vermögens, der bei Bezug von ALG II nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden muss, heißt Schonvermögen.

Das hier:

ist, halten zu Gnaden, Unsinn.

Schöne Grüße

MM

Servus,

für den Antragsteller wird ein Betrag von 40.000 € Schonvermögen nicht angerechnet.

Schöne Grüße

MM

Du hast gewiss beim JC die Aufnahme der Arbeit angezeigt. Das JC muss beim AG (Arbeitgeber) die Einkommensbescheinigung anfordern (nicht von Dir!) und Dir Leistungen weiterzahlen. Denn die Ansprüche hast Du nur bedingt, § 33 SGB II! Wenn der AG Dir nicht vertragsgemäß das Geld auszahlt (also verspätet), dann wird das Geld als Einkommen vom Bürgergeld abgezogen. Dann musst Du den Arbeitgeber die Differenz als Schadenersatz beim Arbeitsgericht einklagen. Du musst aufpassen, dass das JC Dir mindestens so viel belässt und sicher stellt, dass Du stets genug zum Leben hast und auch krankenversichert bleibst.