Es steht nur 1 Bewerber zur Wahl. Wie verhalte ich mich als Wähler, wenn ich diesem Wahlvorschlag keine Stimme geben will?
Hallo!
was wird auf dem Stimmzettel stehen ?
Name und dahinter 2 Kästchen zum Ankreuzen ? Ja/Nein
Dann kreuzt man eben NEIN an.
MfG
duck313
Das wäre ja einfach. Nein, hinter dem einzigen Kandidaten ist nur ein Kästchen zum Ankreuzen. Ich kann also nur ankreuzen (was ich aber nicht will), oder leer lassen. Oder gibt es noch eine dritte Möglichkeit?
Gruß
Rotsternchen
Das ist doch ganz einfach: Selber antreten oder jemanden dafür finden.
Immer nur Nein ist sicher eine Lösung, aber dann darf man nicht schimpfen.
Wenn keiner mehr antritt, kann auch nichts bewegt werden.
Geh in den Stadtrat, dann kannst du direkten Einfluss auf den B-Meister nehmen.
Hallo!
Ist das so, hast Du den Muster-Stimmzettel schon gesehen ?
Nicht ankreuzen wäre eben NEIN.
es wird aber m.E. ganz normal als ungültig gewertet.
denn hier gibt’s nur gültig(Kreuz beim Namen) und ungültig. Und ungültig wäre, kein Kreuz, durchgestrichen, Zusatz „der nicht!“ oder sonstiges Kritzeleien.
Ungültig ist hier Nichtzustimmung.
Im Gegensatz zu Nichtteilnahme an der Abstimmung. Wer nicht teilnimmt, stimmt auch nicht ab.
mfG
duck313
Hallo!
Ungültig ist hier Nichtzustimmung.
So mag man es ansehen, aber der ungültige Stimmzettel wird doch nicht als Nein gewertet. Bei nur einem Kandidaten reicht es also, wenn der Kandidat nur eine einzige gültige Stimme erhält. Dann ist er gewählt. Nach meinem Bauchgefühl kann solches Verfahren nicht in Ordnung sein.
Gruß
Wolfgang
Welcher Staat, welches Bundesland?
Und evtl. auch: Welche Kommune ist denn betroffen, falls Du dies verraten möchtest.
Hier schon mal etwas Nachtlektüre
http://www.wahlrecht.de/kommunal/
Oder vielleicht dies: http://www.arpeggio.de/index.php?id=1672 (Vorsicht, kann landesspezifisch sein)
Gruß
vdmaster
P.S.: Es ist übrigens nicht unüblich, dass es nur einen Kandidaten gibt. Vor allem bei kleinen Kommunen.
Hallo!
Wenn es nur 1 Bewerber gibt(das kam schon mehr als einmal vor) dann stand aber immer JA/NEIN hinter dem Namen.
Alles andere wäre undenkbar.
Wird auch so im Kommunalwahlgesetz des Landes drinstehen, wie Stimmzettel aussehen muss.
Und wenn dann die NEIN-Stimmen mehr sind als die JA-Stimmen, dann ist der Kandidat NICHT gewählt. Es gibt demnächst Neuwahlen.
Aber auch das kam wohl noch nie vor. Denn üblich bleiben die Wähler einfach der Abstimmung fern, statt hinzugehen und Kandidaten extra abzulehnen.
MfG
duck313
Hallo!
Hallo,
Wenn es nur 1 Bewerber gibt(das kam schon mehr als einmal vor)
dann stand aber immer JA/NEIN hinter dem Namen.
Das mag in Deinem Bundesland so sein, in Ba-Wü gibt es nur ein Feld für die Ja-Stimme.
Allerdings ist es in Ba-Wü zulässig, jede wählbare Person selbst auf den Stimmzettel zu schreiben, anzukreuzen und somit zu wählen.
https://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituati…
MfG
&Tschüß
duck313
Wolfgang
Hallo!
Ja, das ist die Sache mit dem „positiven Votum“.
Wähler muss also positiv entscheiden, was ja der Sinn der Wahl (von Auswählen unter versch. Kandidaten) ist. Er soll nicht zustimmen oder ablehnen, er soll nur zustimmen bei einem Namen.
Dass man ein Leerfeld hat und selbst einen Namen einträgt ist wohl möglich, aber das halte ich für großen Mist.
„Jede wählbare Person“ kann man da eintragen. Nur hat das bei eingedruckten Namen vorher der Wahlleiter geprüft, ob das zutrifft. Und es ist auch sichergestellt, diese Person „will“ antreten und nimmt Mandat regelmäßig auch an.
Jetzt kann man Namen hinschreiben, die das Kriterium vielleicht gar nicht erfüllen.
Das ist nicht gut. Es wird ausgezählt, protokolliert und im Nachhinein fallen diese Stimmen wieder raus, weil Person unzulässig. Oder diese gewählte Person weiß gar nichts von ihrem Glück und muss laut Wahlgesetz auch gar nicht annehmen!
Das halte ich für eine Farce .
MfG
duck313
Hallo,ich gehe in der Anfrage davon aus das es sich um eine Gemeinde handelt. Dort gilt die jeweilige Gemeindeverordnung und das Kommunalwahlrecht.Um diesen Kandidaten keine Stimme zu geben reicht es, rechtlich gesehen, aus den entsprechenden Wahlzettel nicht auszufüllen. Das hat aber die Auswirkung dass es sein könnte, dass der Kandidat mit einer geringen Beteiligung gewählt wird. Um eine Alternative zu haben, müssen die anderen Fraktionen ebenfalls einen Kandidaten aufstellen.Wenn der mögliche Kandidat von den jeweiligen Gemeindevertretern gewählt werden soll, reicht es aus mehrheitlich dagegen zu stimmen. Das hätte zur Folge dass nach mehreren negativen Wahlgängen einen Neubesetzungsvorschlag möglich wäre.Es ist nicht möglich einen Kandidaten mit der Nichtabgabe der Wählstimme aus der vorgesehen Position zu heben. Es gilt immer der Demokratische Grundsatz dabei, die Mehrheit entscheidet.Wenn es berechtigte Zweifel daran gibt das die Person geeignet ist für das Amt müssen diese vor Wahl bekannt gegeben und von der Kommunalaufsicht geprüft werden.Berechtige Zweifel sind schwer zu erbringen, es sein denn eine mögliche Verquickung von Amt und z.B. Privatwirtschaft wären zum Schaden der Gemeinde möglch.