Hallo MitleserInnen,
unsere Bundesregierung will den Geheimdiensten mehr Abhörrechte zubilligen. Mit ‚Geheimdiensten‘ dürften auch Bundes- und Landesverfassungsschutz gemeint sein, denn wie sich aus dem FAZ-Artikel (s. u.) ergibt, sollen diese Abhörrechte nicht nur im Aus-, sondern auch im Inland gelten. (Denn der BND ist im Grunde nur für Auslandstätigkeiten zuständig.)
Ob RAF, organisierte Kriminalität oder Russenmafia - anscheinend hat man mit der ‚Rechten Gewalt‘ nun ein weiteres Feindbild erkoren, womit sich Gesetzesänderungen hinsichtlich der Einschränkung unserer Bürgerrechte trefflich argumentieren lassen.
Ich würde gerne Einspruch gegen das Vorhaben der Regierung einlegen, um zumindest mehr zu erfahren, aber ich darf mich erst wieder in gut anderthalb Jahren im Herbst 2002 einmischen, um mit einem X indirekt gegen die Entscheidung zu protestieren. Aber bis dahin ist es längst beschlossene Sache und ad acta gelegt. Sollte dieses Gesetz zudem mit Billigung der Opposition durchgehen, wäre der „Wählerprotest“ noch sinnloser.
So ganz nebenbei sei noch angemerkt, dass man anscheinend auch Vorbereitungen trifft, um gegen Castor-Proteste - im Sinne der Regierenden - noch wirksamer vorgehen zu können. (Siehe unten vorletzer Absatz.) Selbstverständlich würde dies alles nach Recht und Gesetz passieren. Und wenn dies nicht passend vorliegt, wird es eben passend gemacht. Da gilt es doch festzuhalten, dass die Bevölkerung damals nicht für oder gegen den Einstieg in die Atomenergie stimmen konnte und sie heute nicht über diese Castor-Transporte mitbestimmen darf. So blieb den Menschen als einziges Mittel der Protest, und dieser soll nun durch Strafandrohung stärker unterwandert werden und Menschen abhalten, überhaupt dagegen zu protestieren. Man mag glauben, alles gesellschaftliche Sein werde fair nach gesetzlichen Grundlagen geregelt, doch wer hinterfragt die demokratische Legitimation solcher Gesetze, wenn der Bevölkerung die Mitbestimmung entzogen wird?
Der Ausriss aus dem FAZ-Artikel:
**Bundeskabinett
Mehr Abhörrechte für Geheimdienste
- Jan. 2001 Die Bundesregierung will die Abhörmöglichkeiten der Geheimdienste vergrößern und gleichzeitig die parlamentarische Kontrolle stärken. Damit soll künftig auch beim Verdacht der Volksverhetzung und bei Geiselnahmen im Ausland überwacht werden dürfen. Bisher sind Lauschaktionen nur bei terroristischen Vereinigungen erlaubt, künftig sollen sie auch auf Einzeltäter und lockere Gruppen ausgeweitet werden dürfen.
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch diese Änderungen des G-10-Gesetzes zur Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Sie waren nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1999 notwendig geworden. Das federführende Bundesinnenministerium nutzte diesen Auftrag aus Karlsruhe zu einigen grundlegenden Korrekturen.
Ziel: Wirksameres Vorgehen gegen Rechtsextremisten
Ein wesentliches Ziel ist nach Angaben des Innenministeriums, wirksamer gegen gewaltbereite Rechtsextremisten vorgehen zu können. Der Straftatenkatalog für Individualmaßnahmen wird auch auf erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme, Brandstiftung, Sprengstoffexplosionen und gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr ausgeweitet.
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Schärfere Regeln für den Umgang mit persönlichen Daten
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Der Gesetzentwurf berücksichtigt zudem die fortschreitende technologische Entwicklung im Kommunikationsbereich. Künftig sollen legale Lauschangriffe auch bei Telekommunikation über Glasfaserkabel möglich sein.**
Vollständiger Artikel unter: http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp…
Marco