Bürgschaft Haus, welches umgeschrieben werden soll

Hallo zusammen,

wie verhält es sich, wenn die Mutter mit der Hälfte ihres Hauses für den Kredit des Sohnes bürgt.
Dieses Haus könnte jedoch auch auf den Sohn überschrieben werden.

Macht es Sinn, diesen Hausanteil bereits vorher zu überschreiben oder macht es keinen Unterschied wenn man damit bürgt und es nachher sowieso bekommt, womit die Sicherheit des Gläubigers ja nicht geringer wird.

Das sollte in 2-3 Wochen durchführbar sein, denn es geht um eine Finanzierungsanfrage bei einer Bank.

wie verhält es sich, wenn die Mutter mit der Hälfte ihres
Hauses für den Kredit des Sohnes bürgt. Dieses Haus könnte jedoch auch auf den Sohn überschrieben werden.

Nur wenn die Bank, welche mit Grundschuld im Grundbuch steht, zustimmt!

Macht es Sinn, diesen Hausanteil bereits vorher zu überschreiben oder macht es keinen Unterschied wenn man damit bürgt und es nachher sowieso bekommt, womit die Sicherheit des Gläubigers ja nicht geringer wird.

Das kann ein Steuerberater ausrechnen.
Ob die beteiligten Banken mitmachen, können nur diese sagen.
Generell haben die Banken lieber eine Person mehr als eine zu wenig im Kreditvertrag/ als Bürge. Sofern sie darauf verzichten, dann oft nur gegen höheren Kreditzins.

Hallo

die Hälfte geht nicht, denn wenn die Bank eine Grundschuld eingetragen hat, haftet das ganze Objekt! Ausnahme: Das Haus hat 2 Wohnungen, die rechtlich in 2 Eigentumswohnungen geteilt sind und dies auch grundbuchrechtlich so eingetragen ist.
Dann kann auch nur die eine Wohnung als Zusatzsicherheit genommen werden und es haftet auch nur die eine.

Sollte die Mutter das Haus auf den Sohn übertragen (Schenkung) ist der Steuerberater zu befragen wg. evtl. Freibeträge der Schenkungssteuer.
Auch muss sie sich unbedingt ein lebenslanges Nutzungsrecht (Wohnrecht, Niesbrauch) grundbuchrechtlich eintragen lassen.

VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de