Bürgschaft Kündigen

Fallbeispiel 
Ein Vater geht eine Bürgschaft für seine Tochter ein.Damit sie das Haus ihres Mannes übernehmen kann.

 Nachdem sie die unterschrift von ihm hat bricht sie jeden Kontakt zu ihm und der Familie ab. 

Nun meine Frage ist es möglich das dieser Vater aus dem Bürgschaftvertrag  irgendwie raus kommt? 
Weil zu dem Zeitpunkt wo er unterschrieben hat war er noch arbeiten und nun bezieht diese Familie nur noch Rente! 

Es wäre mir sehr wichtig wenn ich dieser Familie irgendwie helfen könnte.4

Dankeschön schonmal im vorraus für die antworten!

Hallo!

Nein.

Das muss man sich schon vorher überlegen.

Die Bürgschaft könnte allenfalls als von Anfang an unwirksam erklärt werden, wenn bereits absehbar war, der Bürge kann wegen seiner finanziellen Verhältnisse überhaupt nicht für die verbürgte Summe geradestehen.

Wegen Undank jedenfalls kann das nie machen.

MfG
duck313

Hallo erst mal,

es wird leider regelmäßig bei der Abgabe von Bürgschaften übersehen, dass das keine Aktion zugunsten eines Angehörigen ist (auch wenn man dem vordergründig hierdurch helfen will, eine anderseits nicht mögliche Finanzierung zu erhalten), sondern es hier um die Absicherung des Kreditnehmers geht. Macht man sich dies deutlich, und versetzt sich in die Rolle des Kreditgebers, kann man sich auch die Antwort auf deine Frage selbst geben. Und die fällt natürlich negativ aus. Oder würdest Du freiwillig auf eine zusätzliche Sicherheit verzichten, die Du ausdrücklich gefordert hast, weil Dir das Risiko einen Kredit zu gewähren, sonst zu hoch gewesen wäre?

Eine Bürgschaft einzugehen heißt, bis zum ggf. auch bitteren Ende, freiwillig wie der Kreditnehmer selbst für die Forderung eines Dritten einzustehen, die üblicherweise gar nicht entstanden wäre, wenn man sich der Bürgschaft verweigert hätte. D.h. man hat es ja selbst in der Hand, und niemand kann einen hierzu zwingen. Die immer wieder beschriebenen angeblichen Zwangslagen, in denen es zu einer Bürgschaftsgewährung kommt, sind ja regelmäßig für den Bürgen gar keine. Vielmehr will jemand anderes etwas finanzieren, das über seinen eigenen finanziellen Horizont geht. Und da sollte man dann sagen, dass das nun mal nicht geht, und sich nicht unnötig selbst mit Dingen belasten, von denen man ausschließlich Nachteile haben kann, wenn man nicht bereit ist, dieses Risiko tatsächlich auf Dauer zu tragen. Dann sollte man aber natürlich auch finanziell in der Lage sein, dies tatsächlich im Falle des Falles auch schultern zu können. Der Eintritt ins Pensionsalter ist absehbar. Und wenn man davon ausgehen muss, dann nicht mehr ausreichend finanzielle Polster zu haben, dann kann man eben keine Bürgschaft eingehen, die noch so weit in die Zukunft reicht.

Gruß vom Wiz

Hallo,

wie bereits vom Vorschreiber darauf hingewiesen wurde, könnte die Bü unwirksam sein, wenn der Bürge zum Zeitpunkt der Bü wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen wäre, die Bü zu erfüllen; das mag zwar jetzt zutreffen, nach dem der Bü jetzt in Rente ist, aber vorher war dieser offensichtlich noch berufstätig und ggf. wirtschaftlich in der Lage, die Bü zu „erfüllen“.

So lange allerdings der Bü nicht in Anspruch genommen wird, hat er m.W. auch keine Möglichkeit, gegen die Bü „vorzugehen“.

lG

wie bereits vom Vorschreiber darauf hingewiesen wurde, könnte
die Bü unwirksam sein, wenn der Bürge zum Zeitpunkt der Bü
wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen wäre, die Bü zu
erfüllen;

Es fehlt der zweite Teil der Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer Bürgschaft.

So lange allerdings der Bü nicht in Anspruch genommen wird,
hat er m.W. auch keine Möglichkeit, gegen die Bü „vorzugehen“.

Wieso sollte das denn so sein?

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