Hallo erst mal,
es wird leider regelmäßig bei der Abgabe von Bürgschaften übersehen, dass das keine Aktion zugunsten eines Angehörigen ist (auch wenn man dem vordergründig hierdurch helfen will, eine anderseits nicht mögliche Finanzierung zu erhalten), sondern es hier um die Absicherung des Kreditnehmers geht. Macht man sich dies deutlich, und versetzt sich in die Rolle des Kreditgebers, kann man sich auch die Antwort auf deine Frage selbst geben. Und die fällt natürlich negativ aus. Oder würdest Du freiwillig auf eine zusätzliche Sicherheit verzichten, die Du ausdrücklich gefordert hast, weil Dir das Risiko einen Kredit zu gewähren, sonst zu hoch gewesen wäre?
Eine Bürgschaft einzugehen heißt, bis zum ggf. auch bitteren Ende, freiwillig wie der Kreditnehmer selbst für die Forderung eines Dritten einzustehen, die üblicherweise gar nicht entstanden wäre, wenn man sich der Bürgschaft verweigert hätte. D.h. man hat es ja selbst in der Hand, und niemand kann einen hierzu zwingen. Die immer wieder beschriebenen angeblichen Zwangslagen, in denen es zu einer Bürgschaftsgewährung kommt, sind ja regelmäßig für den Bürgen gar keine. Vielmehr will jemand anderes etwas finanzieren, das über seinen eigenen finanziellen Horizont geht. Und da sollte man dann sagen, dass das nun mal nicht geht, und sich nicht unnötig selbst mit Dingen belasten, von denen man ausschließlich Nachteile haben kann, wenn man nicht bereit ist, dieses Risiko tatsächlich auf Dauer zu tragen. Dann sollte man aber natürlich auch finanziell in der Lage sein, dies tatsächlich im Falle des Falles auch schultern zu können. Der Eintritt ins Pensionsalter ist absehbar. Und wenn man davon ausgehen muss, dann nicht mehr ausreichend finanzielle Polster zu haben, dann kann man eben keine Bürgschaft eingehen, die noch so weit in die Zukunft reicht.
Gruß vom Wiz