Bürogehilfe nach der Lehre als Bürokaufmann

Moin…Moin…

Ich habe 1981 meine Lehre als Bürokaufmann beendet und habe mich dann immer wieder weitergebildet.
Bei unser hiesigen Privatschule habe ich dann 1985 zusätzlich noch den Bürogehilfen erlernt. Das war notwenig, um dort eine Lehrerausbildung (Steno, Schreibm.Bürotechnik…usw.) beginnen zu könne. Aber dazu ist es nie gekommen.

Nun muss ich mich -mit mittlerweile 54 Jahren- wieder bewerben und frage mich, ob das nicht irgendwie merkwürdig aussieht, wenn ich zuerst eine Lehre als Bürokaufmann nachweise und danach eine Bürogehilfenprüfung.

Zumal die Bürogehilfenprüfung ja viel weniger ist, als die der Bürokaufmann. Wenn ich es weglasse, dann fehlt mir allerdings ein Jahr. Darauf bin ich letzte Woche, bei einem Vorstellungsgespräch auch angesprochen worden.

Was mache ich jetzt.

Servus,

was spricht denn dagegen, den Punkt „Bürogehilfenausbildung“ mit fünf bis sieben Stichworten zu versehen, die darauf hinweisen, dass diese notwendig war, um an der Schule unterrichten zu dürfen? Dann wird (a) ein Schuh draus und (b) wertet die Tätigkeit als Lehrer die beiden Ausbildungen erheblich auf.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für die Antwort. Aber wie bereits erwähnt, ist es nie zur Ausbildung gekommen.

Aber wie bereits erwähnt, ist es nie
zur Ausbildung gekommen.

Soll dann wohl bedeuten, man hat die Ausbildung zum Bürogehilfen abgebrochen oder nicht bestanden.

Ergänzung:
Vor vielen Jahren habe ich auch eine Ausbildung zum Großhandelskaufmann gemacht,
und mit bestandenem Abschluss meinen Kaufmannsgehilfenbrief ausgehändigt bekommen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei Bürokaufleuten anders war.

Gruß Merger

Nein, das soll heissen: Diese Ausbildung hätte in einer hiesigen Privatschule stattfinden sollen, aber ich hätte zu lange warten müssen, bis meine Ausbildung hätte beginnen können. Weil ich aber dann doch nicht soviel Zeit mit der Warterei verlieren wollte, bin dann doch auf Jobsuche gegangen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, sorry:

Und nochmal: Ich habe die Prüfung zum Bürogehilfen abgelegt und bestanden. Diese war notwendig, um eine Lehrerausbildung in der hiesigen Privatschule beginnen zu können. Dazu ist es nicht gekommen, weil ich zu lange hätte warten müssen. Ich bin dann doch auf Jobsuche gegangen.

Will sagen: Ich HABE den Gehilfenbrief. Es geht darum, dass der ja viel weniger wert ist, als der Kaufmannsgehilfenbrief für die Lehre als Bürokaufmann. Die habe ich ja vorher (1980) abgeschlossen.

So, und meine Eingangsfrage war jetzt auch irgendwie ganz eindeutig, oder…

Sorry, Leute, aber ich möchte schon hilfreiche Rückmeldungen. Das hier nervt mich jetzt total, und wenn auch alle anderen Antworten, von anderen in dieser Qualität sind, dann lasst es.

Es gibt ja immerhin noch „Gute Frage.net“. Und bitte, Merger, nerve mich jetzt nicht mit stussigen Rückmeldungen - das kostet nur Zeit…nämlich meine…

Von Experten-Rückmeldungen erwarte ich wirklich etwas anderes.

Vor vielen Jahren habe ich auch eine Ausbildung zum
Großhandelskaufmann gemacht,
und mit bestandenem Abschluss meinen Kaufmannsgehilfenbrief
ausgehändigt bekommen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei Bürokaufleuten
anders war.

Gruß Merger

Es gibt ja immerhin noch „Gute Frage.net“. Und bitte, Merger,
nerve mich jetzt nicht mit stussigen Rückmeldungen - das
kostet nur Zeit…nämlich meine…

Bei Leuten die den Sinn einer Antwort nicht verstehen,
ist es wirklich sinnvoll zu schweigen.

5 Like

Hallo,

ist es nicht möglich diese Ausbildung zum Bürogehilfen als "Weiterbildung blah blah … " zu bezeichnen?
Eine 1-jährige Weiterbildung sollte doch positiv sein.
LG Jasmin

Herzlichen Dank für Deine durchaus hilfreiche Antwort. Stimmt schon, man könnte den Bürogehilfen als Weiterbildung deklarieren. Aber mein Problem ist ja auch, dass Bürogehilfe weniger ist als Bürokaufmann, den ich ja gelernt habe.

Würde ein Personaler sich nicht zwangsläufig fragen, warum ich nach einer Lehre als Bürokaufmann dann noch eine Weiterbildung zum Bürogehilfen gemacht habe?

Um diese Frage geht’s mir ja…

Hi,

wo ist das Problem?

Würde ein Personaler sich nicht zwangsläufig fragen, warum ich
nach einer Lehre als Bürokaufmann dann noch eine Weiterbildung
zum Bürogehilfen gemacht habe?

Klar, das fragt er sich. Und darum schreibst Du in den Lebenslauf beim Punkt „Weiterbildung zum Bürogehilfen“ sinngemäss das hier „Bei unser hiesigen Privatschule habe ich dann 1985 zusätzlich noch den Bürogehilfen erlernt. Das war notwenig, um dort eine Lehrerausbildung (Steno, Schreibm.Bürotechnik…usw.) beginnen zu könne. Aber dazu ist es nie gekommen“

*wink*

Petzi

1 Like

eben!
Moin auch,

du nimmst mir die Worte aus dem Mund. Ergo sehe ich das Problem nicht mehr.

Ralph

Hallo,

Ich habe 1981 meine Lehre als Bürokaufmann beendet und habe
mich dann immer wieder weitergebildet.
Bei unser hiesigen Privatschule habe ich dann 1985 zusätzlich
noch den Bürogehilfen erlernt.

Ist keine Weiterbildung sondern eine zweite Ausbildung. Wer will, auch Umschulung.

Das war notwenig, um dort eine
Lehrerausbildung

Richtig: Fachlehrer und nicht Lehrer

Was mache ich jetzt.

Schreib doch einfach:
von bis Ausbildung Bürokaufmann
von bis Ausbildung Bürogehilfe mit der Absicht, Fachlehrer an Berufsschulen zu werden.
Das es dazu nicht gekommen ist, kann jeder am Lebenslauf ablesen.
Aber, kein Personaler dürfte sich für das interessieren, was du in grauer Vorzeit gemacht hast.

Gruß
Otto