Hallo,
nochmal eine Frage zu Mr. X, der ja eine Wohnung mieten will, um sie als Büro zu nutzen, und zwei von ihm nicht benötigte Zimmer untervermietet (sowie Küchen- und Bad-Mitbenutzung).
Wenn Mr. X nun vom Vormieter erfährt, dass dieser seine Einbauküche doch selbst mitnimmt, so muss Mr. X ja eine neue kaufen. Zum einen, weil er, wenn er das Büro täglich manchmal 15 Stunden nutzt, zwischendurch auch mal was essen und trinken muss, oder auch um Besucher zumindest mit Kaffee und gekühlten Getränken bewirten zu können. Also müssen mindestens eine Spüle, eine Kaffeemaschine, eine Mikrowelle und ein Kühlschrank her, evtl. ein Geschirrspüler. Herd vielleicht, weil ja der Untermieter sich ggf. auch mal was kochen will. Und ein paar Schränke und ein Tisch.
Nun fragt sich Mr. X, wenn das so eintrifft, ist dann die Anschaffung der Küche eine Betriebsausgabe? Bzw. die Küche womöglich Anlagevermögen und abzuschreiben? Oder läuft das anders?
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
Mark