Bullerjan aus Lettland?! Ebay - Markenrechte?!

Hallo,
ich wurde auf eine Diskussion Aufmerksam bezüglich Markenrechtschutz bei Ebay .
Dazu folgende Info:

Jemand hat vor ca. 5 Jahren einen Bullerjan Ofen neu
über Ebay für ca.1260euro gekauft, im laden lagen die Preise bei ca.1600euro.
Aufgrund eines Umzugs konnte der Ofen nach 5 Jahren in gebrauch nicht mehr verwendet werden. Daher
wurde der Ofen bei Ebay eingestellt, einen Tag nach Angebotsstart
war das Angebot jedoch schon von Ebay entfernt. Nach Recherche warum stellte sich heraus das der Bullerjan ein Nachbau aus Lettland ist (die Originalen
werden in CZ gebaut und in Deutschland vertrieben) und das die „originalen“ Bullerjane markenrechtlich in Deutschland usw. geschützt sind.
Die Deutsche Bullerjan Herstellerfirma ist Markenrechtshalter und
kennt vermutlich Bullerjans aus Lettland und hat ein Auge auf deren Verkauf,
somit wurde der „Nachbau“ Bullerjan auch bei Ebay entfernt…Die Beschreibung des entfernten Angebotes lautete:
„Original bullerjan…usw.“
anhand der Bilder konnte man feststellen das es sich also um einen Nachbau
handelt wobei dieser schon sehr ähnlich aussieht wie der „Originale“ nur oben etwas spitzer
zuläuft als das original…desweiteren hat der Nachbau kein prüfzeichen,keine
bed.anleitung und kein Typenschild. Zu bemerken ist das der Schornsteinfeger den Ofen wohl
5 Jahre zuvor anstandslos abgenommen hat. Vermutlich ging der davon aus das es
ein original bullerjan ist.

Zu diesem Verhalt taucht die Frage auf:
-Darf bei Ebay ein Nachbau markenrecht geschützter Ware von privat angeboten werden? (gemeint als Einzelstück nicht als Gewinnbringender Handel) falls das z.b. klar vermerkt wird wie in etwas „Achtung! dies ist kein original sondern ein Nachbau ohne Typenschild, bed.anl. Zulassung usw…“
Ist das für den Privatverkäufer rechtlich bedenklich? also kann im falle eines Brandes o.ä. der Verkäufer belangt werden trotz dieser Hinweise?

Gruß

Moin,

Zu diesem Verhalt taucht die Frage auf:
-Darf bei Ebay ein Nachbau markenrecht geschützter Ware von
privat angeboten werden? (gemeint als Einzelstück nicht als
Gewinnbringender Handel) falls das z.b. klar vermerkt wird wie
in etwas „Achtung! dies ist kein original sondern ein Nachbau
ohne Typenschild, bed.anl. Zulassung usw…“

Nein. „Bullerjan“ ist eine eingetragene Wortmarke.
Näheres dazu findet man unter http://bundesrecht.juris.de/markeng/index.html#BJNR3…

Ist das für den Privatverkäufer rechtlich bedenklich? also
kann im falle eines Brandes o.ä. der Verkäufer belangt werden
trotz dieser Hinweise?

Auch unter diesem Hinweis ist es nicht erlaubt einen Nachbau anzubieten. Allein die Verwendung der Wortmarke „Bullerjan“ ist eine Verletzung des Markenrechts. Für den Anbieter als dahingehend bedenklich weil er gegen das Markenrecht verstösst. Weitergehende Informationen bei Zuwiderhandlungen stehen in §14 des o.g. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen.

Gruss Jakob

Hallo Jakob,

ich nehme an, dass für den Frager desweiteren von Interesse ist, ob er den Ofen als generischen Warmluftofen, also ohne Nennung der Wortmarke „Bullerjan“ anbieten darf. Dabei dürfte eine Rolle spielen, wie sehr der Nachbau seinem Vorbild äußerlich ähnelt. Findet sich der Name des Originals auf der Kopie (z. B. auf der Brennkammertür), gilt natürlich das von Dir Gesagte. Zu klären wäre aber, wie ähnlich die Kopie ansonsten dem Vorbild sein darf resp. wie unähnlich sie sein muss, um zum Kauf angeboten werden zu dürfen.

Grüße,
Zeh_14

Moin,

da hast Du natürlich recht. Ich bin jetzt in meinen Gedanken nur von dem Sachverhalt ausgegangen ob es erlaubt wäre den Namen „Bullerjan“ selbst, oder aber die Formulierung „ähnlich wie Bullerjan“ zu benutzen.
Im Ursprungspost war ja die Rede von „Sieht dem Original sehr ähnlich“.
Von daher würde ich da schon Probleme sehen und ebay hätte zu recht das Angebot gelöscht.

Gruss Jakob

Hallo,
das geht hier aber schnell mit den antworten…

-)

hmmm also ist der nachgebaute bullerjan bei ebay an der falschen adresse? mann könnte den viel. besser auf einem trödelnmarkt anonym loswerden?
Die nachbauten sollen technisch und optisch dermaßen ähnlich sein das die vom original nur vom kenner bei genauem hingucken unterschieden werden können, bzw. die können anhand des geringeren preises und der fehlenden papiere/typenschilder erkannt werden…selbst das namensschild bullerjan ist nachgebaut und sieht original aus…sind rechtliche schritte denkbar für jemanden der auf so einen nachbau reingefallen ist?
ich hörte von einem fall wo das ebay gebot nach mehr als 90 tagen (glaube ca.4jahre her) nicht mehr vorhanden war und ebay nicht bereit war das angebot wiederherzustellen um rechtlich vorzugehen…muß ebay nicht genau wegen markenrechten usw. die gebote mind. 10jahre sichern/aufheben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

das geht hier aber schnell mit den antworten…

-)

Ja, aber genauso schnell wandern die Beiträge hier im Brett ins Archiv :wink:

hmmm also ist der nachgebaute bullerjan bei ebay an der
falschen adresse? mann könnte den viel. besser auf einem
trödelnmarkt anonym loswerden?

Auch dort werden immer öfter Plagiate vom Zoll oder anderen Institutionen gefunden und dann kann es auch da Ärger geben.

Die nachbauten sollen technisch und optisch dermaßen ähnlich
sein das die vom original nur vom kenner bei genauem hingucken
unterschieden werden können, bzw. die können anhand des
geringeren preises und der fehlenden papiere/typenschilder
erkannt werden…selbst das namensschild bullerjan ist
nachgebaut und sieht original aus…sind rechtliche schritte
denkbar für jemanden der auf so einen nachbau reingefallen
ist?

Das kommt immer auf den Einzelfall an. Bei der von Dir beschriebenen Preisdifferenz könnte das gerade noch so gehen. Aber bei grösseren Preisdifferenzen geht man davon aus dass der Käufer hätte ahnen können (müssen) dass es sich um ein Plagiat handelt.

ich hörte von einem fall wo das ebay gebot nach mehr als 90
tagen (glaube ca.4jahre her) nicht mehr vorhanden war und ebay
nicht bereit war das angebot wiederherzustellen um rechtlich
vorzugehen…muß ebay nicht genau wegen markenrechten usw. die
gebote mind. 10jahre sichern/aufheben?

Ebay hat da in den letzten Jahren schon kräftig was getan. Ich habe letztens gelesen das ebay selbst zur Kasse gebeten wurde weil sie nicht sorgfältig genug prüften was da angeboten wurde. Das war aber, so weit ich mich jetzt erinnere, in Frankreich.

Gruss Jakob