Hallo,
ich wurde auf eine Diskussion Aufmerksam bezüglich Markenrechtschutz bei Ebay .
Dazu folgende Info:
Jemand hat vor ca. 5 Jahren einen Bullerjan Ofen neu
über Ebay für ca.1260euro gekauft, im laden lagen die Preise bei ca.1600euro.
Aufgrund eines Umzugs konnte der Ofen nach 5 Jahren in gebrauch nicht mehr verwendet werden. Daher
wurde der Ofen bei Ebay eingestellt, einen Tag nach Angebotsstart
war das Angebot jedoch schon von Ebay entfernt. Nach Recherche warum stellte sich heraus das der Bullerjan ein Nachbau aus Lettland ist (die Originalen
werden in CZ gebaut und in Deutschland vertrieben) und das die „originalen“ Bullerjane markenrechtlich in Deutschland usw. geschützt sind.
Die Deutsche Bullerjan Herstellerfirma ist Markenrechtshalter und
kennt vermutlich Bullerjans aus Lettland und hat ein Auge auf deren Verkauf,
somit wurde der „Nachbau“ Bullerjan auch bei Ebay entfernt…Die Beschreibung des entfernten Angebotes lautete:
„Original bullerjan…usw.“
anhand der Bilder konnte man feststellen das es sich also um einen Nachbau
handelt wobei dieser schon sehr ähnlich aussieht wie der „Originale“ nur oben etwas spitzer
zuläuft als das original…desweiteren hat der Nachbau kein prüfzeichen,keine
bed.anleitung und kein Typenschild. Zu bemerken ist das der Schornsteinfeger den Ofen wohl
5 Jahre zuvor anstandslos abgenommen hat. Vermutlich ging der davon aus das es
ein original bullerjan ist.
Zu diesem Verhalt taucht die Frage auf:
-Darf bei Ebay ein Nachbau markenrecht geschützter Ware von privat angeboten werden? (gemeint als Einzelstück nicht als Gewinnbringender Handel) falls das z.b. klar vermerkt wird wie in etwas „Achtung! dies ist kein original sondern ein Nachbau ohne Typenschild, bed.anl. Zulassung usw…“
Ist das für den Privatverkäufer rechtlich bedenklich? also kann im falle eines Brandes o.ä. der Verkäufer belangt werden trotz dieser Hinweise?
Gruß