Bundesheer? Lang ist's her. Wie,was,wo,wann?

Einer meiner Schützlinge hat das 18.te Lebensjahr beendet, und wird wohl demnächst
zur Stellung einberufen? Nun meine Frage(n)-

WIRD er einberufen? Oder muss er sich selbst melden?

ER besucht im Moment eine Schule,welche noch 3 Jahre dauert.

Muss er das dort dann sagen, bzw. wird das registriert, und ihm 3 Jahre Aufschub gewährt?

Hat vielleicht jemand eigehende Informationen hierzu?
Ich danke Ihnen.

PS.- Er ist Österreicher.

d.h. er lebt derzeit nicht in Ö? für gewöhnlich wird man einberufen…
lg
marion

Danke für Ihre rasche Antwort. Ja, das tut er.

Es ist nun lediglich noch die Frage offen, ob man ihm 3 Jahre Aufschub gewährt, wenn er diesen Wunsch dort äußert.

es tut mir leid, aber das kann ich nicht beantworten. dazu wenden sie sich besser direkt an die informationsstelle des bundesheeres.

Hallo,
mit den Österreichischen Recht kenne ich mich nicht aus, kann dir daher leider nicht weiterhelfen.

es tut mir leid, aber das kann ich nicht beantworten. dazu
wenden sie sich besser direkt an die informationsstelle des
bundesheeres.

Ich danke Ihnen. Ja, das wird wohl die beste Lösung sein. Im Internet findet man ansonsten keine wirklich sinnvollen Forenbeiträge.

villeicht hilft ja dieser link:
http://www.bmlv.gv.at/rekrut/stellung_einberufung/in…

lg
marion

Eigentlich müßte er schon längst zur Musterung (Eignungsuntersuchung) aufgefordert sein, falls nicht ist es jedenfalls empfehlenswert eigenverantwortlich der Sache nachzugehen.

Zu meiner Zeit hat sich das Ergänzungskommando darum gekümmert. Dort habe ich auch meine Anträge auf Aufschub eingebracht! Es empfiehlt sich nicht auf die Einberufung zu warten. Meines Wissens ist man als männlicher Staatsbürger, der noch keinen Präsenzdienst abgeleistet hat, auch verpflichtet seine Auslandsaufenthalte zu melden … . (musste meine ERASMUS Auslandsstudienaufenthalte auch immer belegen …)

Gerade in Zeiten, wo möglicherweise die totale Abschaffung ansteht und somit viele die Stellung hinaus zögern wollen, würde ich unbedingt selbst aktiv werden!!!
lg
Bernhard

Ich danke Ihnen! Das ist bislang die sinnvollste und logischste Antwort von allen!

Dann rate ich meinem Filius wohl besser, selbst der Sache nachzugehen.

Darf ich Sie noch etwas fragen, falls Sie erlauben?

-Was denken Sie? Wird die Wehrpflicht in Österreich schon bald abgeschafft sein?

Lieber Johann,

Abschaffung:
soll angeblich noch 2011 eine Volksbefragung geben??
Ich glaube eher, dass da daran sogar die Große Koalition brechen kann.

man kann übrigens auch versuchen, beim Ergänzungskommando eine bestimmte Einheit oder Verwendung für sich zu erwirken versuchen(soweit das in deren Konzept passt), ist nicht nur eine Sache von Beziehungen … .

Aber er sollte ja zumindest für 3 jahre Aufschub bekommen …
lg
Bernhard

Hallo Johann12!
Dein Schützlich bekommt sicherlich einen Bescheid zur Musterung. Bei dieser Gelegenheit kann sagen, dass er noch drei Jahre Schule vor sich hat. Selbst braucht er sich nicht zu melden. Das war jedenfalls bei meinem Sohn so (der dann Zivildienst geleistet hat).

mfg
Gabi Hanke

Hallo Johann12!

Dein Schützlich bekommt sicherlich einen Bescheid zur
Musterung. Bei dieser Gelegenheit kann sagen, dass er noch
drei Jahre Schule vor sich hat. Selbst braucht er sich nicht
zu melden. Das war jedenfalls bei meinem Sohn so (der dann
Zivildienst geleistet hat).

Ich danke Ihnen.

mfg

Gabi Hanke

Hallo Johann,
ich bin nur Fachmann für deutsches Wehrrecht. Für Deutsche ist die Wehrpflicht inzwischen ausgesetzt. Bis Ihr Schützling mit der Schule fertig ist, dürfte es in Österreich aber wohl auch keine Wehrpflicht mehr geben. So wie die Debatte dort läuft, dürfte der Wehrpflichtunsinn auch in Österreich nicht mehr lange dauern.
Peter Tobiassen

einer Schützlinge hat das 18.te Lebensjahr beendet,

und wird wohl demnächst

zur Stellung einberufen? Nun meine Frage(n)-

WIRD er einberufen? Oder muss er sich selbst melden?

ER besucht im Moment eine Schule,welche noch 3 Jahre dauert.

Muss er das dort dann sagen, bzw. wird das registriert, und
ihm 3 Jahre Aufschub gewährt?

Hat vielleicht jemand eigehende Informationen hierzu?

Ich danke Ihnen.

PS.- Er ist Österreicher.

Hallo!
Er wird angeschrieben.Sollte ER einberufen wwerden,muß Er seinen Schulbesuch melden und ntsprechenden Antrag auf Freistellung stellen.Ob die Freistellung gewährt wird,ist nicht voraus sehbar.
Gruß Chrys

Er wird einberufen, muss sich also nicht selbst melden, allerdings erst nachdem er seine Schule (ich nehme mal an Ausbildung?) beendet hat…

Er wird einberufen, muss sich also nicht selbst melden,
allerdings erst nachdem er seine Schule (ich nehme mal an
Ausbildung?) beendet hat…

Pardon, ich will nicht unhöflich sein, oder vielmehr wirken. Aber die Aussagen überschneiden sich nun…

Haben Sie vielleicht ein Bespiel oder einen Nachweis für die Korrektheit Ihrer Aussage?

Hallo,

Zur Stellung wird man in Österreich mittels amtlichem Schreiben aufgefordert, man muss sich nicht selbst melden. ABER: Es besteht die Pflicht auch zur Stellung zu erscheinen.
Ein nichterscheinen ist nur aus trifftigem Grund und nur wenn das zuständige Milkom. zuvor zugestimmt hat gestattet.
Allerdings hat ein Schul oder Ausbildungsbesuch aufscjiebende wirkung. (für die Einberufung NICHT für den Stellungsbefehl)

Weis es nicht - aber geh nicht zum Fürst wenn Du nicht gerufen wirst
Derzeit ist die Abschaffung der Wehrpfloicht in Diskussion !

Hallihallo,
ich bin selbst kein oesterreichischer Staatsbuerger, kann ihnen deshalb leider kaum etwas ueber das Bundesheer erzaehlen. Aber probieren Sie es vielleicht einmal bei der Webseite : www.bundesheer.at

Sorry! Keine Ahnung!
Gruß