Bundesknappschaft

Es geht um folgendes Problem

Ich habe seit 1/2 Jahren einen einen mini Job und bekomme 450.- € vom diesem Geld muss ich auch noch Sozialversicherung entrichten obwohl ich ein Formular unterschrieben habe in dem steht das der Arbeitgeber keinerlei Rentenversicherung bezahlt.

Wie ist die rechtliche Auslegung in diesem Fall?

Danke

Mac1

Liebe/-r Experte/-in,

bei einem minijob zahlt der arbeitgeber pauschalbeträge für die sozialversicherungsbeiträge.
von den 450 euro geht dann ein beitrag für die rentenversicherung ab, wenn der arbeitnehmer nicht auf die rentenversicherungsfreiheit verzichtet.
dieser verzicht muß schriftlich gegenüber dem arbeitgeber erklärt werden. der AG hat dann dafür zu sorgen, daß vom lohn der entsprechende betrag an die knappschaft abgeführt wird.
der arbeitnehmer kommt überhaupt nicht mit der knappschaft in kontakt.

gruß

michael

sorry. es muß natürlich heißen: „von den 450 euro geht dann ein beitrag für die rentenversicherung ab, wenn der arbeitnehmer auf die rentenversicherungsfreiheit verzichtet“.

gruß

michael

Danke Michael

bei mir sieht es so.
Ich bekomme Hartz 4 und Arbeite nebenbei auf der mini Job Basis von 450.- € von diesem Gehalt behält das Jobcenter 300.- € Sodass ich 150.- € mein Eigen nennen kann.
Aber von diesen 150.- € muss ich auch noch 17.55 € an die Bundesknappschaft für die Sozialversicherung bezahlen.
Ist das rechts oder nicht?

Danke

Mac1