Hallo,
nehmen wir einmal an, eine Familie mit schulpflichtigen
Kindern trage sich mit dem Gedanken, zum Beginn des kommenden
Schuljahres in ein anderes Bundesland umzuziehen und stelle
sich vorauseilend folgende Fragen:
In welches BL denn?
- An dem ins Auge gefassten Wohnort gäbe es zwar ein
Gymnasium, selbiges böte aber nicht die bisherige
Sprachenfolge des älteren der beiden Kinder an (9. Klasse);
dabei würde zwar die jetzige zweite Fremdsprache grundsätzlich
unterrichtet, aber nur als dritte. Sind in solchen Fällen
Sonderregelungen möglich und üblich, oder wäre der Schüler
gezwungen, in eine mit ÖPNV mindestens eine Stunde pro
Wegstrecke entfernte Großstadt einzupendeln?
Es KANN sein, wenn der Stundenplan es zulässt, dass eine Sonderregelung von der der Schule geschaffen wird. Die Chancen dafür sind aber gering, da die Sache mit dem STundenplan nicht garantiert werden kann und im nächsten Schuljahr u.U. diese Sonderregelung nicht mehr praktikabel wäre. Daher würde ich schätzen, die meisten Schulleitungen werden sich dagegen sträuben.
Wenn ihr auf die Sprachenfolge nicht verzichten wollt, ist ein Pendel nahezu unumgänglich.
Eine andere Möglichkeit wäre, die Sprachen in der neuen Schule zu akzeptieren, d.h. eine Sprache im Schnellzugverfahren nachzulernen.
- Falls zu dem Umzugszeitpunkt an dem derzeitigen Wohnort das
Schuljahr noch nicht beendet sein sollte, an dem zukünftigen
aber bereits die Sommerferien begonnen hätten - wie käme der
Schüler dann an ein Jahresendzeugnis?
Das Einfachste (und Gängigste) wäre, der Schüler würde das Schuljahr in der alten Schule beenden, auch wenn das zur Folge hätte, dass er in diesem Jahr einige Wochen Ferien verliert.
Sollte dies, wegen Umzugs nicht möglich sein, kann man die Schule um ein frühes Zeugnis bitten, wenn es sich nur um wenige Wochen handelt, sollte das kein Problem sein. Wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt, bekommt der Schüler ein Abgangszeugnis und muss in der neuen Schule in den letzten Wochen noch Unterricht besuchen (da Schulpflicht).
- Das jüngere der beiden Kinder würde erst im kommenden Jahr
eingeschult; sämtliche Einschulungsuntersuchungen hätten aber
bereits am derzeitigen Wohnort stattgefunden. Müssten diese am
neuen Wohnort wiederholt werden oder irgendwelche Unterlagen
darüber beigebracht werden?
Fragen. Normalerweise müsste zumindest die Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt wiederholt werden (aber auch darauf kann verzichtet werden, liegt im Ermessen der Schulleitung, wenn das Formular der ersten Untersuchung vorliegt), die Schulreifeuntersuchung, die in der Grundschule gemacht wurde, kann von der neuen Schule bei der alten Schule angefordert werden. Ist der Befund nicht eindeutig, kann die neue Schule einen neuen Termin verlangen. Normalerweise kommt das Kind ja mit, wenn man sich bei der neuen GS vorstellt. Da kommt dann schon mal der Rektor vorbei und sagt hallo! und schätzt da schnell auch mal, ob es Probleme geben könnte oder nicht. Wenn das Kind aber ein Musskind ist und die Einschulungsuntersuchung positiv bis nichtssagend ist, dann sollte es kein Problem geben.
Allerdings: die Schulleiter können da ziemlich weit selbst entscheiden, und wenn sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, sind sie eventuell strenger. Genaue Regeln, das braucht man nicht immer zu wiederholen, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Es kommt ja immer wieder auch zu Umzügen innerhalb eines BL zeitlich zwischen der Einschulungsuntersuchung und der Einschulung selbst. Dann ist es Usus, dass die alte Schule der neuen Schule alle Unterlagen zukommen lässt. Innerhalb Hessens geht das automatisch, von einem anderen BL nach Hessen auf Anfrage der neuen Schule an die alte Schule. Ich nehme an, das wird in anderen BL ähnlich gehandhabt.
Gruß
Elke