Hallo,
Beamte haben freiwillig auf dienstfreie Zeit verzichtet und eine wichtige Begleitung eines Schützlings ins Ausland getätigt. Fiele derartiges bereits unter die Leistungsbezahlung und könnte das schon mit einer Prämie gewürdigt werden? Oder ist es üblich, dass dafür mehr als ein einmaliges Ereignis erforderlich ist?
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11102021_D3302009512.htm
Ziff. 9.4 ff. spricht von hervorragenden Einzelleistungen.
Wenn man die Initiaitive und den Freizeitverzicht anerkennen will: wäre da in diesem Sinne bei einem Beanten eine Prämie drin oder ist das wegen der entsprechenden Zulagen bzw. Auslandszulagen bereits abgegolten?
Gruß.
Rakete