Eine Bundesstraße innerorts soll einspurig über eine Seitenstraße (Einbahnstraße) umgeleitet werden (wegen Komplettsanierung). Auf dieser Straße befindet sich eine Kinderkrippe. Es gibt einen einseitig verlaufenden Fußweg ca 50-70cm breit mit extrem niedrigem Bordstein, welcher für Fahrzeuge ohne weiteres überfahren werden kann.
Laut Stadt bzw dem Ordnungsamt, wurde bisher keine Sicherungsmaßnahmen vom OA an den Landesstraßen Baubetrieb weitergeben, dieser führt die Baumaßnahmen an der Bundesstraße durch. Eine vorort Begehung der Stadt ergab, dass Geschwindigkeitshügel oder andere Barrieren notwendig wären um den Verkehsfluss vor der Kita zu bremsen bzw den gesamten Zuweg zur Kita zu entscherfen, da wie oben beschrieben durch die Schmale der Straße und des Fußweges ein erhöhtes Risiko für Fußgänger besteht.
Laut OA kann dieser Hinweis auf Sicherungsmaßnahmen erst erfolgen, wenn mit dem eigentlich Bau, welcher die Umleitung hervorruft, begonnen wird.
- Kann diese Aussage stimmen?
- Muss der Bordstein von der Höhe nach oben hin angepasst werden?
- Muss der Fußweg verbreitert werden, so dass mindestens zwei Fußgänger nebeneinander gehen könnten?