Hallo,
Wenn ein Direktkandidat in den Bundestag einzieht, können aufgrund seiner Wahl Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. Was passiert mit den Ausgleichsmandaten, wenn der Abgeordnete die Partei wechselt (oder stirbt, wird er ersetzt)?
In ähnliche Richtung geht die nächste Frage: die Linken haben 3 Direktkandidaten und somit Fraktionsstatus und können deshalb auch mehr Abgeordnete in den Bundestag schicken, obwohl sie keine 5% erreicht haben. Was passiert, wenn einer von den dreien die Partei wechselt? Müssen dann alle anderen linken Abgeordneten (außer den direkt gewählten) den Bundestag verlassen?
Grüße Ingo
Es reicht ja schon, wenn die Direktkandidaten der Linken bei der jetzt anstehenden Wiederholung der Wahl in Berlin ihre zwei dort gewonnenen Mandate verlieren :-).
Für Direktkandidaten kann es keine Nachrücker geben . Nur bei Listenkandidaten.
Also fällt der Direktsitz weg bei Tod oder Ausscheiden. An den Ausgleichsmandaten ändert sich nichts. Die Berechnung fand ja zum Zeitpunkt der Wahl statt, Daran ändert sich bis zur Neuwahl nichts.
Wenn ein Direktkandifat die Partei wechselt ändert sich auch nichts. Das muss er selbst mit seinem Gewissen ausmachen, rein rechtlich ist er gewählt und kann sein Mandat zu einer anderen Partei tragen.
MfG
duck313
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