Hallo,
wie wird eigentlich sicher gestellt, dass Wahlberechtigte, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr einen Wahlscheinantrag stellen können, nicht zweimal wählen, in dem sie z.B. um 9:00 Uhr in dem für sie zuständigen Wahllokal wählen und zusätzlich etwas später mit Wahlschein woanders einen 2. Stimmzettel abgeben?
Gruß
Pontius