Zitat aus Bundestagswahl in Berlin: Neuauszählung im Bezirk: Grünen-Sieg bleibt voraussichtlich | ZEIT ONLINE
„Gültige und ungültige Erst- und Zweitstimmen müssen übereinstimmen, weil ein Stimmzettel entweder gültig ist oder ungültig - und das gilt dann für beide Stimmen, betonte die Bezirkswahlleiterin im Rathaus Schöneberg.“
Das widerspricht den Informationen die man hier findet Erst- und Zweitstimme Bundestagswahl: Muss man 2 Stimmen abgeben oder reicht eine?
"Darf man bei der Bundestagswahl auch nur eine Stimme abgeben?
Ja, es ist möglich, auch nur eine Stimme abzugeben. In § 39 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) heißt es: „Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.“
Eine nicht abgegebene Stimme wird also als ungültig gewertet, während die eindeutig gekennzeichnete Stimme gültig bleibt. Das bedeutet, dass der Stimmzettel auch dann teilweise gewertet wird, wenn nur eine der beiden Stimmen abgegeben wurde. Auch die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass eine einzelne Stimmabgabe nicht zur vollständigen Ungültigkeit des Stimmzettels führt." "
Was stimmt den nun? Warum wurde in Tempelhof-Schönberg neu ausgezählt?