Bundesverfassungsgericht stoppt Datenspeicherung

Wie kann es sein,daß hochbezahlte Berufspolitiker nach intensivsten Beratungen durch alle möglichen Ausschüsse(nehm ich an)Gesetze beschliessen,die im Grunde genommen durch eine Bürgerbegehren postwendend durch das höchste deutsche Gericht de facto außer Kraft gesetzt werden?

Was wäre wenn die(also die Bürger)das gar nicht gemacht hätten?

Müssen wir jetzt durch karlsruhe regiert werden,oder muß jedes wichtigere Gesetz erst durchs Bundesverfassungsgericht überprüft werden?

Gruß,David

Servus,

Wie kann es sein,daß hochbezahlte Berufspolitiker nach
intensivsten Beratungen durch alle möglichen Ausschüsse(nehm
ich an)Gesetze beschliessen,die im Grunde genommen durch eine
Bürgerbegehren postwendend durch das höchste deutsche Gericht
de facto außer Kraft gesetzt werden?

Naja, das passiert eben manchmal, dass eine eigentlich gute Idee doch falsch ist, auf i-eine weise. Außerdem darf sich doch jeder beschweren, wenn ihm was nicht passt oder nimmst du alles hin, was passiert?

Was wäre wenn die(also die Bürger)das gar nicht gemacht
hätten?

Evt. wäre es keinem aufgefallen.

Müssen wir jetzt durch karlsruhe regiert werden,oder muß jedes
wichtigere Gesetz erst durchs Bundesverfassungsgericht
überprüft werden?

  1. Das Gericht regiert nicht, sondern richtet und überprüft nur.
  2. Wenn es Karlsruhe nicht gäbe, könnte man auch wieder die Diktatur einführen. Das Gericht zählt halt nun mal zu den 3 Gewalten dazu, die einen Staat erhalten(sollten).
  3. Viele Gesetzte werden von Karlsruhe überprüft, auch wenn sie darauf hingewiesen werden, dass es nicht gut ist.

Das Gericht in Karlsruhe ist die mächtigste Waffe die ein demokratischer Bürger anwenden kann, wenn die Politker einfach nicht zu hören wollen. Das Gericht muss nämlich zu hören, die Politiker nicht. Also sollten wir mal froh sein, das es so ein Gericht gibt.

HUSSA!

Hanzo ^^

Wie kann es sein,daß hochbezahlte Berufspolitiker nach
intensivsten Beratungen durch alle möglichen Ausschüsse(nehm
ich an)Gesetze beschliessen,die im Grunde genommen durch eine
Bürgerbegehren postwendend durch das höchste deutsche Gericht
de facto außer Kraft gesetzt werden?

Was wäre wenn die(also die Bürger)das gar nicht gemacht
hätten?

Müssen wir jetzt durch karlsruhe regiert werden,oder muß jedes
wichtigere Gesetz erst durchs Bundesverfassungsgericht
überprüft werden?

Man sollte mal die Aussagen der Politiker verfolgen.

Inkompetenter hab ich sie eigentlich nur noch beim Zensurgesetz erlebt. (Was ist den nochmal n Brauser?)

Die haben wirklich nicht mal im Ansatz eine Ahnung davon, was man da so schönes mit Informationen wie Anzahl der Telefonate beim Psychiater, Email mit Betreff Orion-Versand oder wer wie oft innerhalb seiner Arbeitszeit mit Privatleuten telefoniert, anstellen kann.

Hat eigentlich noch keiner versucht die Verbindungsdaten von Schäuble rauszukriegen? :smile:

Nick

Moin,

Wie kann es sein,daß hochbezahlte Berufspolitiker nach
intensivsten Beratungen durch alle möglichen Ausschüsse(nehm
ich an)Gesetze beschliessen,

… die mangelhaft sind?
Da kann ich nur mutmaßen.

  • Zeitdruck
  • geringes Interesse an reelen Gefahren, sondern lediglich an der gefühlten Gefahrenlage der Bürger
  • geringe Sachkenntniss
  • Experten werden nicht ernstgenommen, oder andere Dinge sind wichtiger als Expertenurteile.

Was wäre wenn die(also die Bürger)das gar nicht gemacht
hätten?

Das BVerfG tritt nicht von selbst in Kraft, sondern nur wenn geklagt wird.

Müssen wir jetzt durch karlsruhe regiert werden,oder muß jedes
wichtigere Gesetz erst durchs Bundesverfassungsgericht
überprüft werden?

Mich stört ersteinmal das ‚müssen‘. Wir ‚dürfen‘ vielmehr Gesetze durch das BVerfG prüfen lassen und das ist ein großes Privileg. Ein weiteres, dass wir ein so kompetentes und recht unabhängiges oberstes Gericht haben. In den USA werden die obersten Richter durch den Präsidenten ernannt.
Aber ja, wenn weiterhin soviele mangelhafte und scheinbar von Unkenntnis geprägte Gesetze auf den Weg gebracht haben, werden sicherlich noch sehr viele kassiert werden.

MfG

Man sollte aber dazu sagen,daß Bundestagsabgeordnete Berufspoltiker sind auf bestimmte Zeit,und es denkt sich ja niemand ein gesetz allein aus.Das ist ein "Werk"gemeinschaftlicher Arbeit,und umso peinlicher wird es,wenn es(wie in diesem Fall)derart abgeschmettert wird,daß es mit der Verfassung,hallo mit der verfassung,absolut nicht im Einklang
steht.Die haben sozusagen ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen.

Und das find ich halt so traurig,Gott wenns sich es einer ausgedacht hätte.

David
.

Man sollte aber dazu sagen,daß Bundestagsabgeordnete
Berufspoltiker sind auf bestimmte Zeit,und es denkt sich ja
niemand ein gesetz allein aus.Das ist ein
"Werk"gemeinschaftlicher Arbeit,und umso peinlicher wird
es,wenn es(wie in diesem Fall)derart abgeschmettert wird,daß
es mit der Verfassung,hallo mit der verfassung,absolut nicht
im Einklang
steht.Die haben sozusagen ein verfassungswidriges Gesetz
beschlossen.

tja. probieren geht über studieren. wo kein kläger, da kein richter.
vielleicht hatte schwarz-rot das staatsziel „totale volksverdummung“ schon erreicht geglaubt und nicht mit ernsthaftem gegenwind gerechnet?
zur verteidigung der SPD muß man fairerweise sagen, daß es durchaus abgeordnete gab, die die rechtmäßigkeit des gesetzes öffentlich anzweifelten.

im übrigen ist „berufspolitiker“ keine andere qualifikation, als daß jemand gut arschkriechen, reden und lügen kann.
anstatt auf ihren (gesunden?) menschenverstand verlassen zu können, müssen politiker deshalb mitunter zweifelhaften beratern vertrauen (man muß nur wissen, wie man jemanden anpacken muß, dann kann man jeden von allem überzeugen) oder wider besseren wissens handeln, weil sie irgendwie in der schuld irgendwelcher einflußreicher fädenzieher im hintergrund stehen.

dazu kommt noch, daß der eigentlich verbotene fraktionszwang viele abgeordnete nötigt, gegen ihre eigene überzeugung abzustimmen.
idealerweise sollte ja die meinung des abgeordneten die meinung der bevölkerung seines wahlkreises widerspiegeln. das ist mitnichten so.

alles zusammengenommen kommt dann ein gesetz durch, an dessen ausarbeitung tatsächlich nur sehr wenige leute beteiligt waren.
und diesen leuten ist das bundesverfassungsgericht und die rest-mündigkeit des volkes wohl ein ziemlich spitzer dorn im auge.

gruß

michael

Guten Morgen,

das pausenlose Draufhauen auf die Politiker bringt niemand wirklich weiter.Im Endeffekt setzen sie nur das um, was wir Bürger wollen, denn wenn sie uns nicht aufs Maul schauen werden sie nicht mehr gewählt.

Hintergrund der Idee der Datenspeicherung ist unser Irrglaube absolute Sicherheit mit absoluter Freiheit verbinden zu können.Das grundweg falsch.
Niemand kann für eine absolute Sicherheit garantieren.Freiheit bedingt ein Gleiches an Risiko.

Wir müssen uns schon damit abfinden, dass wir täglich einem Risiko ausgesetzt sind, dass Leib und Leben gefährdet.
Wenn wir das nicht wollen müssen wir uns eben von Schutz der Privatspäre verabschieden, mit den bekannten Folgen.

Gruß

Sohn Mannheims

Nicht bös sein,Michael,aber ganz ehrlich ist mir die Antwort mal wieder zu lang,zu flapsig und nicht ernst genug.Aber das will ich deine Sache sein lassen.

Es soll ja wohl ein Unding darstellen,daß Berufspolitiker(von deren Besoldung ganz zu schweigen,das ist nicht das Thema)in Gemeinschaft ein Gesetz auf den Weg bringen und nach Beratung beschließen,von dem sie offenbar schon vorher wissen,daß es nicht verfassungskonform ist.Dann sind sie als Poltiker falsch am Platz.Und das gesetz stammt ja nicht von anno dazumal.Wie soll man das nennen,fahrlässig,dumm,keine Ahnung.Ich bin über soviel bewußte geplante Dummheit,nach dem Motto "Wir warten eventuell mal ab…"erschrocken,enttäuscht.

Und dabei will ich es auch nun bewenden lassen.

Trotzdem netten gruß,David

OT: Abgeordnete und die Wählermeinung

idealerweise sollte ja die meinung des abgeordneten die
meinung der bevölkerung seines wahlkreises widerspiegeln.

Nein, soll sie nicht. Das steht sogar ausdrücklich im Grundgesetz, in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 um genau zu sein. Abgeordnete sind danach an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet (und eben nicht „ihren“ Wählern).

Servus,

Im Endeffekt setzen sie nur das um, was wir
Bürger wollen, denn wenn sie uns nicht aufs Maul schauen
werden sie nicht mehr gewählt.

Naja, wie viele Bürger haben denn nach einer VOrratsdatenspeicherung geschrien? Wenige…

Wir müssen uns schon damit abfinden, dass wir täglich einem
Risiko ausgesetzt sind, dass Leib und Leben gefährdet.

Nicht wenn die Bundeswehr im Inneren eingesetzt wird. Dann fühl ich mich um einiges Sicherer… evt. werden danch Steine mit Watte versehen. XD

mfg,

Hanzo

Wie kann es sein,daß hochbezahlte Berufspolitiker nach
intensivsten Beratungen durch alle möglichen Ausschüsse(nehm
ich an)Gesetze beschliessen,die im Grunde genommen durch eine
Bürgerbegehren postwendend durch das höchste deutsche Gericht
de facto außer Kraft gesetzt werden?

Der Hauptgrund dafür, dass das „sein kann“ ist bisher nicht erwähnt worden und liegt ganz einfach darin, dass es in der Rechtswissenschaft nie „eine“ oder „die“ Meinung gibt. Das tritt umso deutlicher im Bereich des Verfassungsrechts und somit der Verfassungsgerichtsbarkeit zu Tage.

Hier kann man zig verschiedene Meinungen vertreten und tut dies auch, denn ein Großteil der Entscheidungsfindung im Verfassungsrecht liegt in der Bestimmung von Abwägungskriterien kollidierender Rechtsgüter und der Abwägung selbst. Dafür gibt es keine bestimmte Regelung und kann es auch nicht geben. Am BVerfG sitzen aber nur einige wenige von vielen Rechtsexperten von den Universitäten, den Ministerien, der Rechtsprechung, etc. (die Richter rekurtieren sich ja aus diesen), es zählt aber letztlich nunmal deren Meinung. Das kann sich und hat sich bisher auch häufig bei einer Umbesetzung der Senate geändert.

Und da das BVerfG eben erst nach ausführlicher und langer Prüfung entscheiden kann, kann man dieses auch nicht vorab fragen, ob das geplante Gesetz wohl „so in Ordnung ist“. Die Regierung läuft immer Gefahr, dass ein Gesetz eben vom Gericht als verfassungswidrig angesehen wird. So ist es nunmal, dazu ist das Gericht da und das ist gut so.

Daraus jetzt zu schließen, der Fehler liege bei der Regierung (dem Gesetzgeber) und diese hätte das vorher wissen müssen, ist Unsinn. Denn diese konsultiert wie gesagt im Gesetzgebungsprozess ebenfalls eine Reihe der maßgeblichen Rechtsexperten zu einem Thema, über das man 1000 verschiedene Meinungen haben kann. Letztlich ist es also eben einfach eine Frage der jeweiligen Besetzung des Gerichts, ob ein Gesetz durchgeht oder nicht.

Was wäre wenn die(also die Bürger)das gar nicht gemacht
hätten?

Dann hätte es mit Sicherheit das eine oder andere Bundesland gemacht.

Müssen wir jetzt durch karlsruhe regiert werden,oder muß jedes
wichtigere Gesetz erst durchs Bundesverfassungsgericht
überprüft werden?

Wie schon gesagt, ist es ein Privileg und eine große Errungenschaft, dass es eine Institution gibt, die über die Verfassung wacht und den Gesetzgeber in bestimmten Fällen in die Schranken weisen kann. Und ich persönlich finde es einerseits gut, wenn ein vom Gesetzgeber beschlossenes Gesetz vom BVerfG beanstandet wird, weil es zeigt, dass das System funktioniert. Ich finde es ebenso gut, wenn ein Gesetz vom BVerfG für verfassungsgemäß gehalten wird, denn dann kann man davon ausgehen, das es wirklich in Ordnung ist und hier nicht einseitig etwas von oben diktiert wird.

Man kann natürlich auch alles negativ sehen, die Regierung (wohl eher den Gesetzgeber) verunglimpfen und auf eine Regierung durch das BVerfG abstellen. Man kann es aber auch einfach lassen und sich über ein solches System der Kontrolle und der Wacht über die Verfassung freuen, dass nur ganz wenige Länder haben.

Gruß
Dea

Hallo,

Und da das BVerfG eben erst nach ausführlicher und langer
Prüfung entscheiden kann, kann man dieses auch nicht vorab
fragen, ob das geplante Gesetz wohl „so in Ordnung ist“.

Warum eigentlich nicht? Für mich wäre das in Fällen in denen absehbar ist, daß jemand dagegen vorgehen wird (und es keinen wirklichen Zeitdruck gibt - gab es den hier vielleicht, weil eine EU-Richtlinie fristgerecht umzusetzen war?), das sinnvollste es erst in Kraft zu setzen, wenn es geprüft wurde.

So werden die Firmen, die investieren mußten wohl mal wieder auf den Kosten dafür sitzen bleiben (bis ein neues Gesetz zustande kommt, ist die Technik vermutlich schon veraltet).

Cu Rene

Nein, soll sie nicht. Das steht sogar ausdrücklich im
Grundgesetz, in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 um genau zu sein.
Abgeordnete sind danach an Aufträge und Weisungen nicht
gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet (und eben nicht
„ihren“ Wählern).

nu ja… dadurch wird eigentlich nur der fraktionszwang verboten (den es aber de facto gibt).

ob der abgeordnete es mit seinem gewissen vereinbaren kann, gegen den willen derer zu handeln, die ihn gewählt haben, steht doch auf einem anderen blatt.

gruß

michael

Nicht bös sein,Michael,aber ganz ehrlich ist mir die Antwort
mal wieder zu lang,zu flapsig und nicht ernst genug.

um die ernsthaftigkeit mit stichhaltigen argumenten zu untermauern, fehlen mir die informationen, daher habe ich mich auf flapsigkeit zurückgezogen.
aber um nicht ganz unernst dazustehen, kann ich ja mal ein junges beispiel heranziehen:
die regierung beschließt ein „wachstumsbeschleunigungsgesetz“, das aus unerfindlichen gründen die mehrwertsteuer für’s hotelgewerbe senkt und kurz darauf fließt eine großzügige spende eines hoteliers an eine partei.

Es soll ja wohl ein Unding darstellen,daß Berufspolitiker(von
deren Besoldung ganz zu schweigen,das ist nicht das Thema)in
Gemeinschaft ein Gesetz auf den Weg bringen und nach Beratung
beschließen,von dem sie offenbar schon vorher wissen,daß es
nicht verfassungskonform ist.

richtig.
aber wie gesagt: versuchen kann man’s ja. solange keiner klagt, is alles in butter.
und wenn einer klagt, kann man immer noch darauf hoffen, daß die richter zugunsten der regierung entscheiden.

Dann sind sie als Poltiker falsch am Platz.

auch richtig.

Ich bin über
soviel bewußte geplante Dummheit,nach dem Motto "Wir warten
eventuell mal ab…"erschrocken,enttäuscht.

ich ebenfalls.

Und dabei will ich es auch nun bewenden lassen.

ok.

gruß

michael

Hallo,

nach einer „Vorratsdatenspeicherung“ wurde nicht geschrien,das ist schon richtig.Den Begriff kannten wir ja bis 2007/08 gar nicht.

Aber man suggeriert uns, absolute Sicherheit garantieren zu wollen und zu können.Dies könne man aber nur mit einer Generalüberwachung/verdächtigung aller Bürger erreichen indem man soviele Daten wie nur möglich sammelt…(Vorratsdatenspeicherung).

Wenn wir die Armee als Einsatzkraft für innere Angelegenheiten tatsächlich ins Gespräch bringen so ist das die Folge der intelligenten staatlichen Angstverbreitung vor einer Terrorismusgefahr an jeder Hausecke vor der die Bürger geschützt werden müssten.
Schwerkriminalität wäre die geeignete Bezeichnung.Dafür kann man aber nicht die Armee einsetzen sondern eben „nur“ die Polizei.

Diese listige und gefährliche Sprachregelung hat übrigens Herr Schäuble erfunden.

Gruß

Sohn Mannheims

Guten Abend,

ich erkenne noch eine andere Ursache:

Schäubles(als Innenminister) Sprachregelung der angeblich „latenten Terrorismusgefahr“ im Lande.
So wurde listig die Debatte vermieden ob es sich nicht um Schwerkriminalität handele, mit der man ja schon mit der bestehenden Gesetzgebung ausreichend Möglichkeiten zur Bekämpfung hat.

Bekanntermaßen ist Schäuble ja ein großer Befürworter des gläsernen Bürgers und des Überwachungsstaates.

Gruß

Sohn Mannheims

Hallo,

Und da das BVerfG eben erst nach ausführlicher und langer
Prüfung entscheiden kann, kann man dieses auch nicht vorab
fragen, ob das geplante Gesetz wohl „so in Ordnung ist“.

Warum eigentlich nicht? Für mich wäre das in Fällen in denen
absehbar ist, daß jemand dagegen vorgehen wird (und es keinen
wirklichen Zeitdruck gibt - gab es den hier vielleicht, weil
eine EU-Richtlinie fristgerecht umzusetzen war?), das
sinnvollste es erst in Kraft zu setzen, wenn es geprüft wurde.

Dafür gibt es aber eben kein Verfahren. Das Gesetz, bzw. die Verfassung schreiben nun einmal vor, dass nur existierende Gesetze überprüft werden. Wenn man das ändern wollte, müsste man die Vorschriften ändern.

Gruß
Dea

Tach,

das pausenlose Draufhauen auf die Politiker bringt niemand
wirklich weiter.

Das stimmt. Die Hoffnung, dass Schläge auf den Hinterkopf das Denkvermögen erhöhen, ist wohl vergebens. Es scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.

Im Endeffekt setzen sie nur das um, was wir
Bürger wollen, denn wenn sie uns nicht aufs Maul schauen
werden sie nicht mehr gewählt.

Sie setzen in sehr vielen Bereichen nicht das um, was die Bürger wollen und werden mitunter trotzdem gewählt. Das ist ja das Schlimme! Ein Großteil der FDP-Wähler hat sich blenden lassen und hat nicht verstanden, was sie sich damit in die Regierung wählen. Die Anzahl derer, die es verstanden haben und genau so wollten, ist wesentlich kleiner als das Wahlergebnis wiederspiegelt. Viele Bürger haben Offensichtliches nicht kapiert.

Darüber hinaus handeln viele Politiker durchaus nicht so als wäre morgen wieder Wahl. Sind sie erst an der Macht, werden (eigene) Interessen vertreten und nicht unbedingt der Volkswille. Wann hat es z. B. jemals eine Zustimmung in der Bevölkerung zum Afghanisthan-Einsatz der Bundeswehr gegeben? Nie! Im Gegenteil, die Ablehnung war immer und ist weiter exorbitant groß. Oder in der Finanzkrise: wollen die Bürger, dass die Zocker nicht durch entsprechende Gesetze eingeschränkt werden und den Mist, den sie angerichtet haben, nicht selbst bezahlen müssen? Sicherlich nicht! Dennoch gibt es keine Gesetze dagegen.

Hintergrund der Idee der Datenspeicherung ist unser Irrglaube
absolute Sicherheit mit absoluter Freiheit verbinden zu
können.Das grundweg falsch.

Wer glaubt das denn?

Niemand kann für eine absolute Sicherheit garantieren.Freiheit
bedingt ein Gleiches an Risiko.

Aber die Vorratsdatenspeicherung stellt ALLE Bürger unter Generalverdacht weil sich die Speicherungen nicht nach richterlicher Anordnung auf begründet Verdächtige beziehen, sondern flächendeckend alles protokolliert wird. Das ist sicherlich nicht der Volkswille.

Unsere Sicherheit ist nicht so dermaßen bedroht und unsere freiheit nicht so unwichtig, dass die Bürger eine derartig umfangreiche Datenerhebung wollen.

Wir müssen uns schon damit abfinden, dass wir täglich einem
Risiko ausgesetzt sind, dass Leib und Leben gefährdet.

Naja, man kann’s auch übertreiben. Wir leben in einem sehr sicheren Staat und du darfst mir gerne zeigen, wo es sich sicherer lebt als hier. Ich meine damit nicht Nachkommastellen der Verbrechensstatistik, sondern den Vergleich mit Gegenden, in denen es stabilere Demokratien geben soll als hier in Europa.

Wenn wir das nicht wollen müssen wir uns eben von Schutz der
Privatspäre verabschieden, mit den bekannten Folgen.

Der Verlust der Privatsphäre trifft mich deutlich mehr als eine diffuse Terrorgefahr. Ich will selbige nicht völlig ignorieren, aber die Gefahr, dass gesammelte Daten in falsche Hände geraten und die Menschen unfrei machen ist wesentlich höer als das Risiko des Einzelnen, durch Terroristen zu sterben.

Gruß,

MecFleih

Ich hoffe Sie wissen, wie viele Verfassungsbeschwerden beim BVerfG anhängig sind, gegen wie viele Gesetze irgendjemand ist und wie lange solche Verfahren dauern … Abgesehen davon unterminiert dieser Vorschlag das Rechtsstaatsprinzip, weil das Legislativorgan Exekutiv- und Judikativprivilegien zugebilligt bekäme, indem es aktiv auf den Gesetzgebungsvorgang einwirkt.

Hallo erstmal

Ich hoffe Sie wissen, wie viele Verfassungsbeschwerden beim
BVerfG anhängig sind, gegen wie viele Gesetze irgendjemand ist
und wie lange solche Verfahren dauern

Es ist mir unerklärlich, warum man nicht noch ein paar Richter einstellt, damit es nicht schon Monate dauert, bis sich überhaupt mal jemand damit beschäftigt. Mit einer angemessenen Gebührenordnung muß man sowas doch kostenneutral darstellen können und genügend geeignete Personen wird es ja hoffentlich auch geben.
Ich schlage vor für jede 10 neu erlassene §§ einen Richter einzustellen und diese dann angemessen auf die Gerichte zu verteilen - vielleicht gibt es dann weniger „Überflüssiges“.

… Abgesehen davon
unterminiert dieser Vorschlag das Rechtsstaatsprinzip, weil
das Legislativorgan Exekutiv- und Judikativprivilegien
zugebilligt bekäme, indem es aktiv auf den
Gesetzgebungsvorgang einwirkt.

Gewaltenteilung ist ein Argument, aber damit wären wir etwa bei der Ausgangsfrage.

Cu Rene