Hallo Ihr Lieben,
Ich schreibe z.z an meiner ersten Themenarbeit und beschäftige mich insbesondere mit dem 2. Teil der diesen Frage:
Verstößt die EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte der Grundrechtecharta, wie jetzt im Verfahren vor dem EuGH behauptet – und welche Möglichkeiten bestünden, ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Es gibt ja eine Spannungsfelder zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht. Mit der Frage an sich, wie dieser gegen den EuGH vorgehen kann jedoch bin ich gerade etwas überfordert und hoffe auf Anregungen und ein paar Tipps.
Liebe Grüße und einen tollen Nikolaus morgen… Stellt die Schuhe raus