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„Demnach sind Kürzungen bei Verstößen gegen die Auflagen um maximal 30 Prozent möglich. Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent sind demnach verfassungswidrig, wie der Vizepräsident des Gerichts, Stephan Harbarth, verkündete. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung müssen Jobcenter zudem außergewöhnliche Härten bei den Hilfebedürftigen berücksichtigen. Das Urteil muss ab sofort umgesetzt werden.“
Gilt das auch für mehrere Jahre zurückliegende Fälle?