werden die wehrdienstleistenden auch zu auslandseinsätze
herangezogen, so wie die berufssoldaten ?
Zunächst einmal zum Vokabular: Jeder Soldat leistet Wehrdienst, egal ob Grundwehrdienstleistende (die du hier sicherlich meinst), Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten.
Grundwehrdienstleistende (GWDL), die nur den Grundwehrdienst von 9 Monaten absolvieren können nach derzeitiger Rechtslage nicht zu Auslandseinsätzen herangezogen werden, da der Gesetzgeber darauf bisher verzichtet. Zudem wäre das alleine zeitlich auch nicht möglich, da ein Soldat erst mal ausgebildet werden muss, bevor man ihn in einen Einsatz schicken kann. Dazu reichen alleine die neun Monate Grundwehrdienst kaum aus.
Dann gibt es die sogenannten freiwillig längerdienenden Wehrdienstleistenden (FWDL). Das sind Grundwehrdienstleistende, die ihren Grundwehrdienst um bis zu 14 Monate verlängern (also insgesamt maximal 23 Monate Dienstzeit haben). Diese FWDL verpflichten sich freiwillig auch an Auslandseinsätzen teilzunehmen und werden dementsprechend bei Bedarf auch eingesetzt.
Beides geht aus den §§6a und 6b des Wehrpflichtgesetzes hervor.
Gruß Andreas