Bundeswehr

hallo, bin grade in einer heftigen diskussion und habe da mal eine frage:

werden die wehrdienstleistenden auch zu auslandseinsätze herangezogen, so wie die berufssoldaten ?

es wäre nett, wenn man mir da auch eine quelle nennen könnte wo ich sowas gezielt nachlesen kann.

vielen dank

werden die wehrdienstleistenden auch zu auslandseinsätze
herangezogen, so wie die berufssoldaten ?

Zunächst einmal zum Vokabular: Jeder Soldat leistet Wehrdienst, egal ob Grundwehrdienstleistende (die du hier sicherlich meinst), Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten.

Grundwehrdienstleistende (GWDL), die nur den Grundwehrdienst von 9 Monaten absolvieren können nach derzeitiger Rechtslage nicht zu Auslandseinsätzen herangezogen werden, da der Gesetzgeber darauf bisher verzichtet. Zudem wäre das alleine zeitlich auch nicht möglich, da ein Soldat erst mal ausgebildet werden muss, bevor man ihn in einen Einsatz schicken kann. Dazu reichen alleine die neun Monate Grundwehrdienst kaum aus.
Dann gibt es die sogenannten freiwillig längerdienenden Wehrdienstleistenden (FWDL). Das sind Grundwehrdienstleistende, die ihren Grundwehrdienst um bis zu 14 Monate verlängern (also insgesamt maximal 23 Monate Dienstzeit haben). Diese FWDL verpflichten sich freiwillig auch an Auslandseinsätzen teilzunehmen und werden dementsprechend bei Bedarf auch eingesetzt.
Beides geht aus den §§6a und 6b des Wehrpflichtgesetzes hervor.

Gruß Andreas

Hallo,

Du musst ermal unterscheiden zwischen denn verschiedenen Typen von Soldat.( zeitlich gesehen)

  • Soldaten auf Zeit (4 bis max 20 Jahre) gehen in den Einsatz.
  • Berufssoldaten (bis zur „Rente“)gehen in den Einsatz
    -Freiwillig längerdienende Wehrpflichtige (ab dem 10 Monat bis max .23 Monate ) können in den Einsatz gehen wenn Sie wollen (Freiwillig).
    -Normaler Wehrpflichtiger ( 9 Monate ) geht nicht in den Einsatz ,weil allein die Zeit für die erforderlichen Ausbildungen garnicht reicht.

Hoffe ich konnte Helfen .

MArc

Einige Ergänzungen/Richtigstellungen.

  • Soldaten auf Zeit (4 bis max 20 Jahre) gehen in den Einsatz.

Die Verpflichtungszeit beginnt bei 2 Jahren und kann uch über 20 Jahre hinausgehen, genaugenommen theoretisch sogar fast bis zu 23 Jahre, wenn jemand mit 17 zur Bundeswehr geht.

  • Berufssoldaten (bis zur „Rente“)gehen in den Einsatz

Berufssoldaten bekommen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Pension.

-Freiwillig längerdienende Wehrpflichtige (ab dem 10 Monat bis
max .23 Monate ) können in den Einsatz gehen wenn Sie wollen
(Freiwillig).

Mit der Verpflichtung zum längeren Grundwehrdienst geht automatisch die Bereitschaft einher an Auslandseinsätzen teilzunehmen, da das eine Voraussetzung für FWDL ist.

Gruß Andreas

Das weiß ich auch! Aber ich wollte mich auf das wesentliche Beschränken und die ganze Sache " Zivilisten verständlich " halten.
Deswegen Ausdrücke wie " Rente"usw.
Reicht schon das mich die ganzen Vorschriften manchmal in den Wahnsinn treiben ,da wollte ich das halt einfach halten.

Gruß MArc

Hi,

Zitat:

  1. die besondere Auslandsverwendung (§ 6a WPflG),

  2. Besondere Auslandsverwendungen

Besondere Auslandsverwendungen (§ 6a WPflG) sind befristete Einsätze von Soldaten im Ausland aufgrund eines Beschlusses des Bundestages.

An besonderen Auslandseinsätzen nehmen keine Grundwehrdienstleistenden teil.