Bundeswehr

Liebe/-r Experte/-in,

mein Sohn wurde von der Wehrpflicht befreit. Nun interessiert er sich aber für die Bundeswehr als Ausbildungsbetrieb und würde gerne IT-System-Kaufmann lernen.
Kann er sich bewerben, auch wenn er ausgmustert wurde?

Vielen Dank für die Infos sagt

Chris

Natürlich.
So wie ich das lese, möchte er ja zivil lernen und nicht als Soldat. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Viel Glück bei der Bewerbung

Sascha

Hallo, handelt es sich bei der Lehre um eine Zivile Karriere oder um eine Militärische Laufbahn mit Ausbildung während der Dienstzeit?

Im 1. Falle dürfte die Ausmusterung kein Problem sein, da die Eigung für den Wehrdienst keinen Einfluss auf Beschäftigung im Zivilen Sektor hat.

Im 2.Fall bedeutet eine Ausmusterung erst einmal die nicht Verwendungsfähigkeit für die Bundeswehr, d.h. dass keine Einstellung in ein Dienstverhältnis erfolgen kann solange Gründe (Musterung) dagegen stehen.
Allerdings hat so weit mir bekannt, jeder Gemusterte das Recht auf Nachmusterung, bzw. bei der Eignungsfeststellung in den Zentren für Nachwuchsgewinnung wird ebenfalls eine Untersuchung durchgeführt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

mfg
Stephan

Super - vielen Dank für die Infos!

Vielen Dank für die Info!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin Experte für Kriegsdienstverweigerer. Im Bereich Ausbildung bei der Bundeswehr kenne ich mich nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Eisenhardt

Hallo Chris,

wenn Dein Sohn dauerhaft wehrdienstuntauglich ist, keine Chance. Interessant wäre WARUM er ausgemustert wurde, medizinische oder persönliche Gründe?
Bei medizinischer Indikation kann eine Nachmusterung -auf Antrag- durchgeführt werden. Sollte diese anders, d.h. positiv ausfallen, alles gut.

Ich empfehle in jedem Fall ein unverbindliches Beratungsgespräch beim zuständigen Wehrdienstberater im Kreiswehrersatzamt.

Gruß

Ralf

Hallo,
Bitte direkt an das nächste Kreiswehrersatzamt wenden.
Gruß
Ralf