Hallo, handelt es sich bei der Lehre um eine Zivile Karriere oder um eine Militärische Laufbahn mit Ausbildung während der Dienstzeit?
Im 1. Falle dürfte die Ausmusterung kein Problem sein, da die Eigung für den Wehrdienst keinen Einfluss auf Beschäftigung im Zivilen Sektor hat.
Im 2.Fall bedeutet eine Ausmusterung erst einmal die nicht Verwendungsfähigkeit für die Bundeswehr, d.h. dass keine Einstellung in ein Dienstverhältnis erfolgen kann solange Gründe (Musterung) dagegen stehen.
Allerdings hat so weit mir bekannt, jeder Gemusterte das Recht auf Nachmusterung, bzw. bei der Eignungsfeststellung in den Zentren für Nachwuchsgewinnung wird ebenfalls eine Untersuchung durchgeführt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
mfg
Stephan