Thema: Zurückstellung vom Wehrdienst
Hallo zusammen,
könnt Ihr mir mal sagen ob man nach dem Ablauf der Zurückstellungsfrist gleich eingezogen wird? Also meine Frist geht bis zum 31.07.2010. Werde ich danach eingezogen? Oder erst am 01.10.2010, weil der Einzug immer quartalsweise (01.01., 01.04., 01.07., und 01.10.) erfolgt.
Vielen dank !