Ich habe mich bei der Bundeswehr beworben, da ich in.meiner Jugend diverse Straftaten hatte die auch zur Bewährung geführt haben (Raub , Körperverletzung , BtmG). Hab abgegeben das da was war , darauf hin.wollte die Bundeswehr die Aktenzeichen , die ich nicht mehr habe leider durch diverse Umzüge. Nun sagte man mir ich müsste eine Vollmacht für die Bundeswehr ausfüllen , das der Erlaubt Akteneinsicht zu nehmen. Parallel habe ich beim Bundesamt für Justiz (wenn es das ist) eine uneingeschränkte Einsicht ins BzrG und Erziehungsregister beantragt. Darauf hatte ich heute Einsicht und da ist KEINE EINTRAGUNG drin. Aufrgrund Von Tilgung der Schuld. Hatte aber mit ner Staatsanwältinn geredet , die durchaus noch Einsicht hatte , da diese Straftaten für den internen Gebrauch von Polizei , Staatsanwaltschaft und Gericht noch gespeichert wird und im Prinzip nie gelöscht wird. Bei der Polizei bin ich mir nicht mal sicher. jetzt ist die Frage , hat die Bundeswehr trotzdem Einsicht oder kriegen die ein nettes „Hier ist nix mehr“ von der Staatsanwaltschaft??? Und , da ich auch interesse habe mich bei der BPol (Bundespolizei) zu bewerben inwieweit haben dise darauf Zugriff??? Bitte schreibt mir nichts von.Kriminell , ich war jung und.dumm habe seit acht Jahren nichts angestellt und arbeite in der Kölner Uni Klinik also bitte keine Moralapostel sondern hilfreiche ernst gemeinte Antworten. Ivh hatte ein Jahr zur Bewährung , ich sass nicht im Knast o.ä. bin und war auch nie vorbestraft.
Liebe Grüsse und hoffentlich könnt ihr.mir helfen danke schonmal im Vorraus