Bundeswehr Einsicht BzrG Erziehungsregister !

Ich habe mich bei der Bundeswehr beworben, da ich in.meiner Jugend diverse Straftaten hatte die auch zur Bewährung geführt haben (Raub , Körperverletzung , BtmG). Hab abgegeben das da was war , darauf hin.wollte die Bundeswehr die Aktenzeichen , die ich nicht mehr habe leider durch diverse Umzüge. Nun sagte man mir ich müsste eine Vollmacht für die Bundeswehr ausfüllen , das der Erlaubt Akteneinsicht zu nehmen. Parallel habe ich beim Bundesamt für Justiz (wenn es das ist) eine uneingeschränkte Einsicht ins BzrG und Erziehungsregister beantragt. Darauf hatte ich heute Einsicht und da ist KEINE EINTRAGUNG drin. Aufrgrund Von Tilgung der Schuld. Hatte aber mit ner Staatsanwältinn geredet , die durchaus noch Einsicht hatte , da diese Straftaten für den internen Gebrauch von Polizei , Staatsanwaltschaft und Gericht noch gespeichert wird und im Prinzip nie gelöscht wird. Bei der Polizei bin ich mir nicht mal sicher. jetzt ist die Frage , hat die Bundeswehr trotzdem Einsicht oder kriegen die ein nettes „Hier ist nix mehr“ von der Staatsanwaltschaft??? Und , da ich auch interesse habe mich bei der BPol (Bundespolizei) zu bewerben inwieweit haben dise darauf Zugriff??? Bitte schreibt mir nichts von.Kriminell , ich war jung und.dumm habe seit acht Jahren nichts angestellt und arbeite in der Kölner Uni Klinik also bitte keine Moralapostel sondern hilfreiche ernst gemeinte Antworten. Ivh hatte ein Jahr zur Bewährung , ich sass nicht im Knast o.ä. bin und war auch nie vorbestraft.

Liebe Grüsse und hoffentlich könnt ihr.mir helfen danke schonmal im Vorraus

Moin Moin
Ich verurteile dich deswegen nicht geht mich auch nix an
die Bundeswehr wird mit Sicherheit alles was noch vorhanden ist prüfen wenn die Polizei Einblick hat wird das die Bundeswehr sicher auch haben
Ob du bei der Polizei anfangen kannst stellt sich dann heraus
Mehr kann ich dir dazu leider nicht schreiben

Sorry, aber bei dieser Art von Anfrage, die nur bedingt mit der Bundeswehr zu tun hat, lässt Du Dich besser anwaltlich beraten, alles andere wäre Käse.

Und ganz ehrlich ? Mit der Latte von Straftaten, die du auf dem Kerbholz hast, würde ich Dich für einen Eintritt in die Armee eh nicht empfehlen, wir sind kein berufliches Auffanglager für ehemalige Kriminelle …

Kann nur hoffen, daß sie Dich nicht nehmen…

Hallo auch!

Schau mal dort:

http://www.123recht.net/Bundeswehr-Vorstrafen-__f835…

https://mil.bundeswehr-karriere.de

von der Homepage der Bundeswehr:

Karriereberatung Köln
Brühler Str 309
50968 Köln

Ihr Team der Karriereberatung berät Sie gerne - persönlich, individuell und unverbindlich - zu Ihren Karrieremöglichkeiten beim Arbeitgeber Bundeswehr.

Stabsfeldwebel Bernd Stein
Tel.: 0 22 1 - 93 71 43 19
[email protected]
Hauptfeldwebel Michael Strunk
Tel.: 0 22 1 - 93 71 43 74
[email protected]
Karriereberatungsfeldwebel
Tel.: 0 22 1 - 93 71 42 63
[email protected]
Hauptfeldwebel Patrick Hase
Tel.: 0 22 1 - 93 71 43 87
[email protected]
Oberleutnant Marcel Loser
Tel.: 0 22 1 - 93 71 43 15
[email protected]

… ich würde da einfach mal anrufen und mit den Fachleuten alles besprechen.

Beste Grüße

Ingo

Hallo Chriscqn,
in diesem Fall ist Hilfe ausgesprochen schwer. Wenn es keine Akten zu diesen Straftaten mehr gibt, dann kannst Du der Bundeswehr auch keine Akteneinsicht ermöglichen.
Ich würde trotzdem mit offenem Visier arbeiten, weil man einmal über das Führungszeugnis oder später wohl über die Sicherheitsüberprüfung durch den militärischen Abschirmdienst irgendwie Kenntnis erhält. Die Bundespolizei holt sich diese Information intern sowieso. Da Du ja aber schon lange ein anständiger Kerl geworden bist, wünsche ich Dir viel Erfolg für den Beruf Deiner Wahl.

Viele Grüße
Hubert49

Hallo!
Es gibt unterschiedliche Arten des Registerauszugs. Die einfache, wo nur Aktenzeichen, Datum des Urteils und zuständiges Gericht steht. Die erweiterte, wo unter anderen zusätzlich steht, warum und wie lange verurteilt wurde. Im Normalfall bekommt der Bund die erweiterte. Wenn da nichts mehr steht, dann wurden diese, wie du schon sagtest, gelöscht. Sei diesbezüglich einfach nur ehrlich. Einem Einstellungsverbot dürfte aber nichts im Wege stehen (persönliche Meinung!).

Ob die BuPo einen erweiterten Einblick hat, weiß ich nicht.

Viele Grüße
SGt Fc

Wie es sich heute verhält kann ich nicht genau sagen, klar ist aber, dass die BW darauf achtet wen sie einstellt, Inwieweit sie Einsicht hat kan ich nicht sagen. Vorteilhaft ist für dich, dass du kein Geheimnis um deine Vergangenheit gemacht hast sondern du offen auf die BW zugegangen bist, ich hoffe das das positiv beurteilt wird. Viel Glück

Hi, das ist schon sehr fachspezifisch. Frag besser jemanden, der mit der Materie zu tun hat.
Ich würde einfach schauen, wie es sich ergibt. Wenn es klappt, freu dich einfach.
Gruß
angerdan

Hallo,

DAS ist leider nicht mein „Spezialgebiet“.
Meine Antworten wäre über die Aussage hinaus : " Die Bw stellt niemanden ein, der vorbestraft ist" - reine Vermutungen und nicht hilfreich SORRY! Anwalt fragen oder Kreiswehrersatzamt