Bundeswehr Frage Wichtig

Hallo.
Ich habe eine Frage die mich beschäftigt. Und zwar, wird ein Genralmajor aus der Pensionierung zurück geholt um einen gefallenen Soldaten, der Witwe zu übergeben?
Oder wie läuft so etwas ab?

Danke im voraus


[Verschoben: Kultur & GesellschaftMilitärpolitik - Mod Kreszentia]

Hallo,

warum sollte das so sein? Vom Gruppenführer bis zum Generalinspekteur der Bundeswehr genug aktive Soldaten mit jedem beliebigen Dienstgrad und jeder beliebigen Kommandoebene, um diesen Vorgang zu begleiten. Dafür wird niemand aus der Pensionierung reaktiviert, wenn es nicht gerade irgendeine tiefgreifende, persönlich-verwandtschaftliche Beziehung gibt - und selbst (bzw. gerade) in dem Fall hätte ich erhebliche Zweifel, daß man das macht.

Gruß
C.

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Guten Morgen.
Danke für die Antwort. Mir wurde das so erzählt. Zuerst haben die Kameraden (aD)den gefallen Soldaten (aD) angenommen (falls man das so sagt) in der Kaserne wo dieser damals gestartet ist, anstatt heimatnah. Und am nächsten Tag halt mit einem Generalmajor, der pensioniert ist, der Witwe übergeben. Und es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis.
Die Kameraden sind alle auf Abruf oder wie man das nennt. Sprich sie können jederzeit wieder einberufen werden

Hallo!
Wie schon gesagt, es gibt keinen Grund warum man einen pensionierten Offizier mit der Aufgabe betrauen soll. Selbst wenn der kurz vorher noch der Dienstvorgesetzte gewesen wäre. Zuständig ist immer der aktuelle Vorgesetzte.

Was sein könnte, der pensionierte Offizier arbeitet ehrenamtlich für solche Betreuungen von Angehörigen.

MfG
duck313

Als zivil gedienter bin ich ja nun alles andere als ein Experte für die BW. Aber wenn hier von „Kameraden auf Abruf“ gesprochen wird, dann drängen sich mir Reservisten auf, die doch teilweise recht gut und straff über die Reservistenkameradschaften organisiert sind, deren Bundesverband wiederum wie auch der Sozialdienst der BW in der „Deutschen Härtefallstiftung“ aktiv ist. Könnte es da nicht sein, dass es jenseits des „formal Zwingenden“, das jemand im aktiven Dienst erledigen müsste, durchaus auch Dinge auf dieser Ebene geben könnte, die eher im Rahmen Traditionspflege/Beistand leisten/Ehre erweisen/… liegen, und die sich ein Soldat/seine Angehörigen gewünscht haben könnten/die durch die entsprechenden Organisationen angeboten wurden?

D.h. die Veranstaltung am Standort könnte dann eine Mischung aus offiziellem Akt und privater, aber über die entsprechende Organisation laufender Teilnahme der Reservisten gewesen sein, nach der die BW dann offiziell mit Übergabe des Sarges an den ggf. ebenfalls von ihr bezahlten Bestatter aus der Nummer raus gewesen wäre. Und der Besuch des Generalmajors bei der Witwe wäre dann eine außerhalb des Offiziellen der BW liegende Geschichte unter Reservisten, ggf. vermittelt durch den Sozialdienst und/oder die Härtefallstiftung.

Pensionierte Generalstabsoffiziere gehören nicht der Reserve an!

Mag ja sein, muss aber an der grundsätzlichen Idee nicht viel ändern. Kann ja auch in Bezug auf diese Person eine andere Organisation als die Reservisten dahinterstecken, die ebenso in solche Dinge eingebunden ist.

Das ist denkbar, aber dann wäre der Mann im Rahmen bzw. als Mitglied einer der genannten Organisationen tätig, nicht aber als reaktivierter Pensionär. Offizielle Aktivitäten in diesem Zusammenhang (und in jedem anderen eigentlich auch) werden immer von Soldaten im aktiven Dienst durchgeführt. Alles andere würde eine Geringschätzung des Gefallenen und der Angehörigen darstellen.

Es ist ja nicht gesagt, dass der Generalmajor da irgendeine offizielle Funktion hatte. Kann ja gut sein, dass er den Gefallenen gekannt hat und deswegen dabei sein wollte.

Das meine ich ja. Die Witwe und die Fragestellerin hier müssen das aber natürlich nicht zwingend auseinanderhalten können müssen, wer da konkret in welcher Eigenschaft/Funktion/Zugehörigkeit bei welchem Anlass auftritt. Zumal es in allen Armeen dieser Welt ja üblich ist, sich bis zum finalen Umfallen noch als entsprechender Dienstgrad darzustellen, erst Recht wenn es um Dinge im militärischen Umfeld geht. D.h. das ist dann auch wenn er eine Soldatenwitwe in seiner Eigenschaft als Zugehöriger einer der von mir angesprochenen oder einer ähnlichen Organisation oder rein privat besucht haben sollte, immer noch der Generalmajor.

Diesen Aspekt hatte ich in meinem ersten Beitrag thematisiert. Ich halte das nicht für ausgeschlossen, aber für unwahrscheinlich. Die Formulierung „aus der Pensionierung zurückgeholt“ klingt für mich zudem nach einem dienstlichen Vorgang und den halte ich eben für extrem unwahrscheinlich und mir fällt kein Szenario ein, in dem man das so machen würde. Der Normalfall ist, daß alle offiziellen Akte über den Kompaniechef laufen - in Ausnahmefällen (also öffentlichkeitswirksam) von höherrangigen Offizieren.

Ich werde mal schauen, ob ich meinen Nachbarn die Tage mal erwische, der es inzwischen zum Kompaniechef gebracht hat.

Moin,

Pensionierte Generalstabsoffiziere gehören nicht der Reserve an

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Sie sind keine Reservisten, können aber jederzeit Mitglied eines Reservistenverbandes oder - vereins sein.
</kümmelspalt>

Gruß
Ralf