Bundeswehr freistellung

Hallo,

also ich hatte meine Musterung im Maerz. Hab angegeben, dass ich im ausland einen studienplatz habe etc… Mir wurde gesagt, dass ich im oktober gezogen werden soll. Bis oktober kam nix. Jetzt bin ich in den USA und habe einen Brief bekommen, dass ich im Januar in der Kaserne sein soll :frowning: Wie stehen meine chancen fuer eine Freistellung? In den USA ist das studium mit kosten verbunden. Koennte es irgendwelche Probleme geben?

gruss

Naja, was haben die dir denn gesagt, als du das mit deinem Studium gesagt hast?
Ich weiss, dass wenn man z.B. eine Ausbildung anfängt sie einen nach hinten stellen. Haben sie mit mir auch gemacht. Ab JAnuar bin ich dann auch dabei^^!
Wie das aber mit Studium ist, keine Ahnung.

Nur solltest du auf jeden Fall im Januar in „deiner“ Kaserne erscheinen, falls du gezogen werden solltest :wink:!

Vielleicht kannst du ja auch mit deiner Uni sprechen, ob du das Studium (inklusive Kosten) für 9 Monate aussetzen kannst!ß

Viel glück auf jeden Fall!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du hast ganz offenbar vergessen, dass du der Wehrüberwachung unterliegst und jeden längeren Auslandsaufenthalt deinem Kreiswehrersatzamt melden musst! Das hätte dir wohl einiges ersparen können. Im Übrigen kann man in der Regel ohne viel Aufwand erreichen zu einem bestimmten Zeitpunkt eingezogen zu werden.
Eine „Freistellung“ gibt es nicht! Der Einberufungsbescheid ist draußen, weil du dich nicht gekümmert hast und ein Erfolgreicher Einspruch ist an Bedingungen geknüpft, die du nicht erfüllst.
Du kannst dich zwar mit deinem Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzen, wirst aber deinen Wehrdienst am 02.01.07 antreten müssen.

Kleiner Hinweis, wenn du dir überlegst den Dienst nicht anzutreten: Du würdest dich nach §15 Wehrstrafgesetz der eigenmächtigen Abwesenheit strafbar machen, wobei ich in einem solchen Fall eher auf Fahnenflucht nach §16 WStG prüfen würde. Ein internationaler Haftbefehl ist in so einem Fall binnen weniger Tage vorhanden und es gibt Auslieferungsabkommen mit den USA.

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schleunigst mit dem KWEA in Verbindung setzen und Auskunft geben lassen.

Gründlich durchlesen und sich ggf. Gedanken machen.
http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell37.htm

Da steht u.a.:

Bundeswehr: Wehrpflichtige werden de facto nicht mehr einberufen, wenn sie mit dem Studium bereits begonnen haben. Beim Verwaltungsgericht Köln nahm eine Vertreterin des Verteidigungsministeriums zu der Frage Stellung. Der „Kölner Express" gab ihre Aussage in der Ausgabe vom 5.5.2005 so wieder: „Eine Beobachterin aus dem Verteidigungsministerium verfolgte den Prozess und erläuterte, dass de facto niemand mehr zur Truppe eingezogen werde, der zum Zeitpunkt der Zustellung des Einberufungsbescheids bereits eine Ausbildung oder ein Studium begonnen hat."

ABER: Ich weiß nicht wie aktuell das ist. Und es stellt sich die Frage, ob dich die Bw, nachdem sie sich mehr Wehrgerechtigkeit auf die Fahnen geschreiben hat, lediglich für eine Weile zurückstellt oder tatsächlich freistellt. Die Frage ist also,

  • verzichten die ganz auf deinen Wehrbeitrag, weil du studierst
  • stellen sie dich zurück und du musst nach dem Studium ran
  • ziehen die dich zum vorhergesehenen Termin, weil du Ihnen nach dem Studium zu alt bist.

Zitat WPflG
§12 Zurückstellung vom Wehrdienst

(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

  1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen
    a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder
    b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,

  2. wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen Betriebes unentbehrlich ist,

  3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
    a) eine zu einem schulischen Abschluß führende Ausbildung,
    b) ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, oder zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
    c) eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde

Kann man denn da garnix machen? Kann man nicht irgendwie verhandeln? dass ich in zwei Jahren nach Deutschland komme und dann meine Pflicht erfuellen werden. Meint ihr, dass die Argumente, dass alles schon bezahlt ist nix nuetzen werden? Ich weiss, dass ich einen Fehler geamcht hab, aber an so einem kleinen Detail kann doch nicht alles entschieden werden? Heutzutage werden doch eh nicht alle Jugendlichen gezogen, da koennen die doch bestimmt auf mich verzichten und jemanden anderen fue den Platz finde?

Schoene gruesse

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann man denn da garnix machen? Kann man nicht irgendwie
verhandeln? dass ich in zwei Jahren nach Deutschland komme und
dann meine Pflicht erfuellen werden. Meint ihr, dass die
Argumente, dass alles schon bezahlt ist nix nuetzen werden?
Ich weiss, dass ich einen Fehler geamcht hab, aber an so einem
kleinen Detail kann doch nicht alles entschieden werden?
Heutzutage werden doch eh nicht alle Jugendlichen gezogen, da
koennen die doch bestimmt auf mich verzichten und jemanden
anderen fue den Platz finde?

Schoene gruesse

Das wirst du wohl erst rausfinden, wenn du dich endlich mit der Behörde auseinandersetzt. :wink:
Das alles zu klären wäre kein großer Akt gewesen, wenn du dich rechtzeitig mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung gesetzt hättest. Jetzt ist aber bereits ein rechtsverbindlicher Einberufungsbescheid an dich ausgestellt worden und damit ist eine Aufhebung des selben an klare Bedindungen gebunden, die du leider nicht erfüllst.
Tut mir leid, aber mit Aussitzen und hoffen, das schon nichts passieren wird ist eine Taktik, die viele versuchen, aber bei den wenigsten funktioniert.

Gruß Andreas

Das die BW nicht mehr jeden zieht ist richtig, aber du wurdest gezogen und es interessiert die BW recht wenig, was du jetzt machst oder nicht…! Du hast dich nicht gemeldet, also gehen sie davon aus, dass du nichts machst und somit frei für den Wehrdiesnt bist!

Ich würde an deiner Stelle a) Mit deinem Kreiswehrersatzam sprechen und hoffen und b) mit der Uni…!

Habe schon mit dem ANwalt gesprochen. Er versucht jetzt irgendwas rauszuhandeln… Mal sehen wie es wird. Ich hoffe immernoch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Habe schon mit dem ANwalt gesprochen. Er versucht jetzt
irgendwas rauszuhandeln… Mal sehen wie es wird. Ich hoffe
immernoch.

Ist das jetzt dein Ernst? Du schaffst es nicht selber mit einer Behörde zu sprechen? Respekt!:wink:
Na ja, immerhin ne ABM für den Anwalt. :wink:
Der wird aber wohl den verwaltungsakt an sich auch nicht aufheben können, er könnte nur allgemein gegen die Einberufungspraxis klagen.
„Auszuhandeln“ ist da nämlich - wie gesagt - nichts! Der Verwaltungsakt ist vollzogen und kann nur bei bestimmten gründen aufgehoben werden, die du wahrscheinlich nicht erfüllst, aber ich kenne deinen Fall nicht.

Viel Glück, aber vergiss nicht, dass du den Dienst auf jeden Fall antreten musst, wenn der Einberufungsbescheid nicht aufgehoben wird, sonst kann dir auch ein Anwalt wenig helfen.

Gruß Andi

Nardo,

setze Dich schriftlich und möglichst bald mit dem für Dich zuständigen KWEA in Verbindung. Erläutere Deine Situation und auch, wie es dazu kam. Bitte darum, ausnahmsweise noch mal für die Dauer des Hintergrundes Deines Auslandsaufenthaltes „zurückgestellt“ (nicht freigestellt!!) zu werden. Ich glaube nicht, dass das Probleme gibt.

Falls Du der Widerspruchsfrist zum E-Bescheid nicht entsprochen hast, brauchst Du dafür natürlich eine nachvollziehbare Begründung.

Tom

Also unser ANwalt hat scheon eine Antwort geschrieben, weil die Korespondenz aus den USA ein weinig schwer ist. Ich hoffe es wird klappen und ich wenigstens zurueckgestellt werde. Gibt es dazu denn nicht eine Regel fuer „Studium im Ausland“

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibt es dazu denn nicht eine Regel fuer „Studium im Ausland“

gruss

Wie bereits geschrieben: du unterliegst der Wehrüberwachung und hättest leider deinen Auslandsaufenthalt ohne Information an dein Kreiswehrersatzamt gar nicht antreten dürfen! Hättest du das gemacht gäbe es die aktuellen Probleme gar nicht.

Ich habe hier mal einen Artikel herausgesucht, der dir dir Problematiken eventuell ein wenig verdutlicht:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Gruß Andreas