Hallo ich bin 23 Jahre alt und habe vor 3 Jahren denn Grundwehrdienst geleistet jetzt wollte ich mich als Saz für 12 Jahre bewerben jetzt zu meiner Frage ich habe früher als jugendlicher (16 Jahren) bisschen mist angestellt darunter Btm und Körperverletzung habe aber nur eine richterliche Weisung zu einem Wochenende Freizeitarrest bekommen und keine Verurteilung habe ich Chancen mich noch mit erfolg zu bewerben oder hab ich damit keine Chancen mehr bei der Bundeswehr? mfg
Hallo Alex,
Hab ich damit keine Chancen mehr bei der Bundeswehr?
Das kann hier keiner wissen.
Stelle doch einfach den Antrag und lege beim Bewerbungsgespräch die „Karten“ auf den Tisch.
Es reisst dir keiner den Kopf ab und mehr wie ablehnen kann man auch nicht.
LG Bollfried
PS:Beim Antrag solltest Du aber schon eine vernünftige Satzstellung beachten,die hier auch gern gesehen
wird.
Hai!
Stelle doch einfach den Antrag und lege beim
Bewerbungsgespräch die „Karten“ auf den Tisch.
Warum soll man etwas erwähnen was unter Umständen gar nicht bekannt wird, und
dies aus gutem Grund (manchmal denkt auch der Gesetzgeber).
Sich vorher zu informieren finde ich schlau, leider weiß ich aber die Antwort auch nicht.
Der Plem
Hi
die Bundeswehr will zumindest sowas wie ein polizeiliches Führungszeugnis sehen.
Wenn die Strafe dort nicht erwähnt wird, weil Jugendstrafe oder verjährt, ist diese wohl nicht erwähnenswert.
Wenn man darauf angesprochen wird, sollte man aber die Wahrheit sagen. Und was nicht in den Akten steht, wird evtl. über den MAD (Militärischer Abschirmdienst)
und Verfassungsschutz ermittelt.
Ich mußte als W15er drei Monate auf ne Freigabe vom MAD warten, bevor ich an den Fernschreiber durfte und für die klassifizierten Fernschreiben zugelassen war.
lg,
vordprefect