Bundeswehreinsätze im Innern

Hallo,

Man muss sich halt etwas ausführlicher und differenzierter mit
der Materie beschäftigen. Glücklicher Weise entscheidet über
die Rechtmäßigkeit nicht die Bundeswehr, sondern die Gerichte.

Glück ist nunmal eine Gefühlsangelegenheit, und ob wir diese ganze Sache anhand solcher Maßstäbe bewerten sollten, darf zumindest angezweifelt werden. Überdies stand, wie ich finde, nie die Frage zur Debatte, ob die Bundeswehr über die Rechtmäßigkeit ihrer Einsätze zu befinden hätte. Gerichte entscheiden erst dann, wenn wir uns über eine Rechtslage streiten. Die Idee des Ausgangsartikels ist es, diese Rechtslage endeutig zu definieren, damit wir uns nicht streiten brauchen.

Der Vergleich von Einsätzen gegen
Demonstranten und der Suche nach Vermißten Personen muss nicht
ausgelegt werden, um dessen Abwegigkeit zu erkennen sowie das
fehlende Interesse des Erklärenden, sich mit dem Sinn und
Zweck des Art. 35 GG auseinander zu setzen.

Sehe ich auch so. Art. 35 GG kennt den von Dir als unzulässig betrachteten Einsatz nicht, sondern sieht lediglich eine Hilfe im Falle von Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen vor. Art. 87a (4) GG kennt den von Dir als unzulässig betrachteten Fall aber schon, denn dort wird die Bundesregierung durchaus ermächtigt, im Falle vorliegender Voraussetzungen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei beim Schutze von zivilen Objekten einzusetzen. Die Voraussetzungen liegen vor, wenn ein Land nicht willens oder in der Lage ist, eine Bedrohung für den Bestand der freiheitliche demokratischen Grundordnung aus eigenen Kräften abzuwehren. Und wenn betrachtet, zu welchen Ausschreitungen es bereits im Vorfeld des Gipfels kam (siehe Rostock), dann sehe ich durchaus Grund und Anlass, Maßnahmen nach 87a (4) zu ergreifen.

Ich schließe mich daher der Empfehlung an: Keinerlei Einsätze der Bundeswehr mehr im Inland, bis nicht eindeutig geklärt ist, wofür die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden darf und wofür nicht. Es ist nämlich auch meines Erachtens ein unwürdiger Zustand, die Zuständigkeiten der Soldaten in der Öffentlichkeit zu diskutieren, wenn man sich selbst nicht einig darüber ist, was man überhaupt will.

Gruß
tigger

Hallo,

Das ist vor dem Wortlaut des Art. 35 GG nicht richtig, denn
dieser unterscheidet sehr wohl zwischen diesen Zwecken. Auch
ist es nicht besonders schwierig einen Einsatz der Bundeswehr
zu dem einen oder anderen Gebiet zugehörig zu definieren.

Du solltest Dich hierin nicht so sehr in Art. 35 verbeißen. Das bringt Dir nämlich dann nichts, wenn Du vor dem Hintergrund der Ausschreitungen in Rostock im Vorfeld des Gipfels einen Blick auch Art 87a (4) GG wirfst :wink:

Gruß
tigger