Hallo,
und welcher der von dir genannten Hinderungsgründe für eine Einbeziehung des Parlamentes lagen hier nun vor?
Ich nehme einfach mal pauschal an, dass Evakuierungsaktionen nicht erst tagelang debattiert werden können, sondern, dass es im Zweifel recht schnell und ohne viel öffentliche Aufmerksamkeit gehen muss. Die lage hatte sich wohl so entwickelt, dass man keine zivilen Flugzeuge mehr hinschicken konnte.
Und dann schaue ich mal kurz in den Kalender. Ahja, die Aktion fandwenn sich sowas Freitag gegen nachmittag einstellt, dann viel Spaß.
Wenn es denn so ist, dass das alles nicht praktikabel ist,
dann muss dies eben Anlass sein, legale Verfahrensweisen zu
schaffen, z. B. könnte man zusätzliche Kompetenzen dem
Gemeinsamen Ausschuss (für den Verteidigungsfall) zuweisen.
Ja. Wenn er dies gefordert hätte, wäre das ok. Aber was er jetzt noch damit bezwecken will, bleibt mir unklar. Naja vielleicht wurden einfach nur die falschen evakuiert. Wenn es Teilnehmer einer Schulendemo gewesen wären, die sich plötzlichen Unmutsbekundungen der Bevölkerung ausgesetzt gesehen hätten, wäre es vielleicht in Ordnung gewesen.
Handlungen im Rechtsfreien Raum im Namen von König Sachzwang sind keine Lösung.
Auch wenn dies inzwischen ein wenig inflationär gebraucht wird, gibt solche Realitäten durchaus.
Na warten wir es ab, ob die Bundesregierung in Zukunft nicht ad hoc reagieren und Landleute irgendwo ausfliegen darf. So ganz rechtsfrei wird es schon nicht gewesen sein.
Im Übrigen finde ich die Aufregung darüber, dass die Grünen hier ihr Recht wahrnehmen, eine Regierungsentscheidung durch das Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, viel fragwürdiger als die Klage selbst.
Also falls das so angekommen war, dann ist das falsch. Ich wollte nur wissen, was Herr Beck damit bezweckt, also was genau Gegenstand der Klage ist, und welche Alternative er vorschlägt. Denn wer gegen etwas ist, muss ja auch zumindest eine Verbesserungsvorschlag haben. Insofern regt mich bestenfalls die sinnlose Blockierung des Gerichts auf. Denn was ist erreicht, wenn geurteilt würde, dass das Parlament nachträglich hätte befragt werden müssen? Und hätte das Parlament die Aktion dann nachträglich abgelehnt?
Grüße