Hallo,
haltet ihr es im Fall des Falles für zweckdientlich und/oder für sinnvoll, die Bundeswehr an einer militärischen Allianz gegen die Regierungstruppen von Assad zu beteiligen?
Grüße mki
Hallo,
haltet ihr es im Fall des Falles für zweckdientlich und/oder für sinnvoll, die Bundeswehr an einer militärischen Allianz gegen die Regierungstruppen von Assad zu beteiligen?
Grüße mki
Hallo,
wie waers mit legal?
Ist es zweckdienlich oder sinnvoll, wenn syrisches Militaer sich in Niedersachsen um Probleme mit syrischen Fluechtlingen kuemmert? Das Kriterium „legal“ scheint mir deutlich wichtiger.
Gruss Helmut
Ich halte Zweck und Sinn wie auch Legalität für gleichwertig.
Grüße mki
„legal“ bedeutet nicht das es sinnvoll ist!
unsinnig und vor allem selbstmörderisch
Zumindest wäre es konsequent, alldieweil die Bundeswehr seit 1991 bei so gut wie jeder Sauerei - teils offiziell, teils ohne „große Glocke“ - mitgemischt hat.
Nein.
Da gibt es nichts zu gewinnen, nur zu verlieren.
Gruß,
Steve
Die Antwort bewegt sich innerhalb eines ungeklärten Spannungsverhältnisses von zwischenstaatlichem, internationalem Völkerrecht und humanitärem Völkerrecht.
Vorabprüfungen eines Einsatzes halte ich für völlig richtig. Denn erst mit dem Ergebnis lohnt es sich auch, die nur unter dem Umstand eines Chemiewaffeneinsatzes eintretende Frage, ob man sich überhaupt und unter welchen Rahmenbedingungen an einer Strafaktion beteiligen will, zu diskutieren.
Die allererste Frage vor so einem Einsatz sollte sein: was will man erreichen? Und bei der ganzen Herumballerei in Syrien war eine wirklich klare Intention bis dato nicht erkennbar.
Legal sind Assad-Truppen im eigenen Land unterwegs, dazu russische Truppen, die mit Un-Mandat und auf Einladung der syrischen Regierung dort sind, sowie iranische Truppen, die Assad um Hilfe gebeten hat. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, waren dies glaub alle legalen Truppen in Syrien.
Sollte irgendwer tatsaechlich Giftgas einsetzen, muss sofort etwas von aussen unternommen werden, noch bevor irgendwer am Giftgas untersucht hat, wer es eingesetzt hat, so wie letztens auch schon. Aus meiner Sicht arg gefaehrlich, die Glaubwuerdigkeit der Eingreifenden koennte leiden.
Wäre es klug aus deutscher Sicht, die Bundeswehr sozusagen in den Krieg zu schicken? Eine Kriegsdepesche Syriens an Deutschland halte ich in dem Fall für zumindest nicht ausgeschlossen. Und dann?
Grüße mki
Vielleicht hast Du recht. Aber wieso nicht?
Grüße mki
Hatte es Deutschland dabei geschadet oder genutzt?
Grüße mki
Genauer bitte.
Grüße mki
Ich halte es für angebrachter zu fragen, ob und inwiefern werden dadurch deutsche Interessen nicht eher gefährdet?
Grüßen mki
Geschadet. Aber darauf kommt es nicht an.
Es kommt darauf an, welche Anweisungen Uncle Sam gibt. Sein Wunsch ist uns Befehl.
Schöne Grüße
MM
nunja…die Bundeswehr hat ja wohl kauf Kampferfahrung ala US-Militär oder vergleichbarer Militärs.
„I’m not convinced“.
Grüße mki
Das war absolut richtig! Der Einsatz richtete sich auch nicht gegen Syrien oder den Irak, sondern gegen den IS. Es ist Dir vielleicht aufgefallen, dass es nicht einmal einen Antrag Syriens beim Sicherheitsrat gab, das Vorgehen der int. Einsatztruppe zu verurteilen. Zulässig war ebenfalls, da
??? Dass syr. Luftabwehreinheiten bei einer Strafaktion wg, vorhergehendem Chemiewaffeneinsatz auch auf dt. Flugzeuge schiessen würden, versteht sich von selbst. Aber vielleicht warten wir vorher einfach mal ab, ob die Prüfung einer hypothetischen Einsatzmöglichkeit überhaupt zu dem Ergebnis kommt, dass D sich materiell beteiligen kann. Und dann wäre die Frage, in welcher Form so eine Beteiligung erfolgen kann. Ggf. wären lediglich AWACS-Flüge und/oder Seeeinheiten beteiligt.
Gruß
vdmaster
Könntest Du mir bitte das UN-Mandat selbst oder eine glaubwürdige Quelle benennen?
Eine Untersuchung mit Schuldzuweisung würde sich als unmöglich erweisen, zumal Russland bereits bei der letzten Untersuchung durch sein Vetorecht verhinderte, dass mehr als „es wurde Giftgas eingesetzt“ herauskam. Eine untersuchende UN-Mission benötigt immer einen ganz genau formulierten Auftrag. Da war die Zuweisung von Schuld explizit ausgenommen.