Bundesweite Durchsuchungen

Aber bitte im Rahmen dessen, was man auch Angesicht zu Angesicht oder in einer Zeitung, Fernsehsendung, … als angemessen, von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit strafrechtlich bedeutungslos ansieht.

wen meinst du mit „man“?

FG myrtillus

Mensch, ist es denn so schwer? „Man“ ist derjenige, der etwas von sich gibt. Der muss halt nach angemessener Würdigung (eigene Rechtskenntnisse, Erfahrungen, Reaktionen des Umfelds, …) überlegen, ob er für sich selbst erkennt/erkennen kann/erkennen muss, ob er damit Dinge tut, die ggf. mal vom Staatsanwalt vor den Richter gebracht und dort mit hoher Wahrscheinlichkeit mit hässlichem Ausgang abgeurteilt werden, oder eben nicht. Und dabei ist es eben egal, ob das Face2Face oder im Internet geschieht.

Wenn Du erkennst, dass es keine gute Idee ist, deine Nachbarin im persönlichen Gespräch „blöde Kuh“ zu nennen, dann solltest Du das eben auch nicht im Internet tun. Und zwar nicht, weil taz und ZDF dies ggf. aufgreifen und thematisieren könnten (egal in welche Richtung), sondern weil das vor Gericht dann teuer werden dürfte. Und statt „Nachbarin“ und „Blöde Kuh“ darfst Du natürlich auch gerne jede x-beliebig abgrenzbare Bevölkerungsgruppe und jede beliebig miese sonstige Verbalinjurie einsetzen.

wollte nur sicher gehen, dass ich dich nicht missverstehe.

Das Internet ist so ziemlich der einzige Raum, in dem wir uns wahrnehmbar gegen die „Schreihälse“, die in den Massenmedien und in der Politik das Sagen haben und das große Wort führen, zur Wehr setzen können. Daher sind die Hürden für eine strafrechtliche Verfolgung meiner Ansicht nach hoch anzusetzen. Eine Bürgerin, die in einem Forum die Äußerung eines Ministers oder hochrangigen Fernsehmenschen als bekloppt bezeichnet, deshalb durch die Mühlen der Justiz zu drehen, wäre maaslos übertrieben. Wir brauchen diese freie Rede als Gegengewicht zum öffentlich-rechtlichen Trommeln.

Das habe ich nicht.
Weshalb sich das dir nicht erschließt, keine Ahnung.

Du darfst nochmal, letztes Wort und so…

Franz

Ja, falsche Prioritäten. Legislative, Exekutive, und nicht zuletzt Judikative (der Muselman aus Tschetschenien, der seine Frau so brutal hingerichtet hat, geht mir nicht aus dem Kopf).

Franz

In Bälde nicht mehr, wenn Maas durchkommt.

Franz

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Vielleicht liest du mal deinen Link in Ruhe durch. Mannomann.

Franz

Bitte das Löschen auf Plattformen Dritter nicht mit der strafrechtlichen Bewertung in einen Topf schmeißen!

Maas macht dies aber genau so. Er will anderen die strafrechtliche Bewertung überlassen und diese entscheiden lassen. Dem gegenüber steht zwar das hohe generelle Gut der Meinungsfreiheit eines jeden, …

Franz

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Nein, macht er nicht! Die Entscheidung der Plattformbetreiber ist eine Löschentscheidung, die auf keiner finalen strafrechtlichen Würdigung aufbaut oder diese ersetzt. Dass im Rahmen dieser Löschentscheidung eine summarische, laienhafte rechtliche Bewertung des Inhalts stattfindet, ist nichts so Besonderes. Das gibt es durchaus auch anderswo im Recht. Denke nur mal an die Bewertung einer Notwehrsituation „gegenwärtiger, rechtwidriger Angriff auf rechtlich geschützte Interessen oder Rechtsgüter“ Da muss der Laie aber ganz fix eine Menge rechtlicher Erwägungen treffen, um zu entscheiden, ob er sich später auf eine Notwehrsituation berufen können wird, oder nicht.

Zwei Punkte dazu:

Das Gesetz sieht vor, Äußerungen mit strafrechtlichem Inhalt unter Androhung hoher Strafen, in kürzester Entscheidungsfrist zu löschen. Es gibt keine Definition oder verbindliche Vorgaben, was überhaupt strafrechtlich ist. Es fehlt ein Entscheidungskriterium, alles wird willkürlich.

Das Gesetz bewirkt eine Beweislastumkehr! Es muss gelöscht werden, und derjenige, der die Meinung geäußert hat, muss nun nachweisen und einklagen, dass die Löschung unrechtens war. Ohne Folgen für den Betreiber übrigens. Angesichts des damit verbundenen Aufwands, der „Geringfügigkeit“, werden keine Klagen erfolgen oder eben wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Es wird daher zu keiner finalen rechtlichen Würdigung und Entscheidung kommen, das Recht auf öffentliche freie Meinungsäußerung ad absurdum geführt.

Franz

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Vielleicht hilft es Dir, wenn Du Deinen eigenen Text noch einmal liest:

Oder woran sollte der Leser in dem Text erkennen, daß es Dir nicht ausschließlich um den Autor des Kommentars ging, sondern um die rechtsradikale Szene, die das wesentliche Ziel der Maßnahme war?

Ich habe den Text gelesen. Dort wird über die Maßnahme berichtet und zwar nicht so einseitig, wie Du es eingangs dargestellt hat.

Das gebe ich gerne zurück.

Du wirfst hier immer noch bunt Dinge durcheinander. So macht das keinen Sinn! Und was deine gewünschte Definition von „strafrechtlichem Inhalt“ angeht, so ist die einerseits nun wirklich nicht schwer: „Inhalte, die gegen ein Strafgesetz“ verstoßen. Und diese Strafgesetze sind tatsächlich bekannt, jederzeit öffentlich einsehbar, und grundsätzlich auch durchaus verstehbar.

Was die Subsumption einer konkreten Äußerung unter eine konkrete Strafvorschrift angeht, kommt der Laie sicher schnell an Grenzen. Aber man kann durchaus Leute mit vertretbarem Aufwand soweit ausbilden, dass sie als Mitarbeiter großer Internet-Konzerne in der Lage sind, hierbei ein ordentliche Trefferquote zu erzielen. Richter, Staatsanwälte, Anwälte, haben schließlich auch mal klein angefangen, und musste neben solchem juristischen Schmalspurwissen in Teilbereichen noch eine ganze Menge mehr lernen (weshalb so ein Studium dann auch etwas höhere Voraussetzungen hat, und etwas länger dauert). Aber es gibt ja auch Rechtspfleger, Polizisten, Verwaltungsmitarbeiter die es auch geschafft haben, sich die für ihre konkreten Tätigkeit notwendige Scheibe vom Kuchen abzuschneiden.

Und eine 100%ige Sicherheit gibt es nun mal in Rechtsdingen ohnehin kaum. Warum klagen sich die Leute sonst erfolgreich bis zum BGH oder sogar zum BVerfG durch? Eben genau weil man viele Dinge durchaus unterschiedlich bewerten kann. Das hat nicht das Geringste mit Willkür zu tun. Und erstaunlicherweise funktioniert unsere Gesellschaft trotzdem.