Buntsteinputz als Terassenboden?

Guten Tag,

ich habe bei schon öfters gesehen das Leute in Ihren Wohnbereich so eine Art (sieht so aus) wie Buntsteinputz/Sockelputz auf dem Fußboden haben.
Was ist das?

Habe nämlich auf meiner Terasse alte Platten liegen und würde diese gerne jetzt mit dem „Putz“ überziehen.
Nur weiß ich nicht wie dieser heißt, was ich beachten muss, hält er die direkte Sonnenbestrahlung/Regen/Schnee aus,… usw.

Vielleich kann mir von Euch jemand weiterhelfen!
DANKE

Hallo, unbekannter Fragesteller/-in
(Begrüßungsformel wird auch in diesem Forum aus Gründen der Höflichkeit gerne gesehen!)
Was Du wohl meinst, ist ein kunstharzgebundener Kolorquarzboden.
Einfach einmal googeln unter „Steinteppich“ oder „Kolorquarzboden“.
Für den Außenbereich muss die Oberfläche mit einem UV-beständigen Polyurethan versiegelt werden.
Alleine die Vorbehandlung der alten Fliesenebene setzt eine gewisse Erfahrung voraus. Der Umgang mit Kunstharzen ohnehin.
Es ist damit kein Fußbodensystem, welches man en passant aus dem Baumarkt mitnehmen und am Wochenende mal eben verlegen kann!
Sonne, Schnee und Regen hält das System aber problemlos aus.
-.-.-.-.-.-.-.-.-
Mfg Klaus

Hallo Klaus,

danke für deine rasche Antwort.
Genau das meinte ich!

Jetzt brauch ich nur noch eine Firma/jemanden der mir das macht…
Kennt jemand eine gute/günstige Firma in Österreich nähe Linz?

Da die Betonplatten die jetzt liegen etwas uneben sind - kann man diese trotzdem mit Kolorquarz behandeln?

Danke
MARKUS

OT Nachfrage

(Begrüßungsformel wird auch in diesem Forum aus Gründen der
Höflichkeit gerne gesehen!)

Hallo Klaus,

was bemängelst du an „Guten Tag“?

Gruß
Reinhard

Hallo Markus,
ich denke, es liegt eine Fliesenebene vor??
Nicht jeder Untergrund lässt sich mit dem System überarbeiten. Grundsätzlich muss der Untergrund (Platten) fest liegen, die Oberfläche muss ebenfalls über eine ausreichende Oberflächenfestigkeit verfügen und letztendlich darf keine Feuchtigkeit von unten drücken!
Betreffend die Ebenheit/Unebenheit:
es ist die Frage, was Du unter Unebenheiten verstehst. Der Begriff ist klar geregelt in DIN 18202 oder (für Österreich) in der ÖNORM DIN 18202. Eine zulässige Absenkung/Vertiefung von 4mm auf 1m Abstand ist zulässig, bzw. 6mm auf 2m Länge gemessen.
Ich führte in meiner ersten Antwort auf, dass gerade die Beurteilung von Untergründen eine Sache für einen Fachmann ist. Den Ausgleich zur Erzielung einer ausreichenden oder nachträglich zu bewerkstelligen Oberflächenebenheit nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 und diesen rissfrei aufzubringen, das ist kein wirliches Problem. Der notwendige Aufwand richtet sich aber nach den örtlichen Gegebenheiten; ggf. muss ein rissüberbrückendes Gewebe in die Grundierung einlaminiert oder vorerst eine Kratzspachtelung auf EP-Basis durchgeführt werden; ich kann es auf die Distanz nicht sagen.
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Die Info über eine gute/günstige Firma in Österreich, Nähe Linz, wirst Du sicherlich über die „Gelbe Seiten“ (oder vergleichbar) erhalten. Oder halt googeln.
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Mfg: Klaus

Berechtigte Kritik!
Ich hätte mich anders ausdrücken sollen, denn mein Hinweis sollte sich darauf beziehen, dass ein bis zuletzt „Namenloser“ die Eingangsfrage schrieb.
Kritik an meiner eigenen Anmerkung ist Deinerseits damit berechtigt. Sorry.
-.-.-.-.-
Gruß: Klaus