Hallo!
Ja, wie bereits in anderen Antworten dargestellt. Aber in aller Regel geht es nicht um einen Porsche, den der Bürge versilbern könnte. Waren ein Porsche oder andere Wertgegenstände im Spiel, waren sie geleast oder standen unter Eigentumsvorbehalt irgendeines Lieferanten. Im richtigen Leben hat bei bürgenden Privatleuten keiner mit dem Eintreten des Bürgschaftsfalls gerechnet, wird davon hoffnungslos überfordert und hatte womöglich nicht wirklich gewusst, was eine Bürgschaft überhaupt ist. Beinahe regelmäßig ist im Bürgschaftsfall vom Schuldner nichts mehr zu holen.
Gar nicht so selten: Der Schuldner meldet Insolvenz an, Gläubiger nehmen den Bürgen in Anspruch und der Bürge verliert Haus und Hof. In solchem Fall kann sich der Bürge nicht an den Schuldner halten, weil in der Wohlverhaltensphase Vollstreckungsverbot herrscht und danach gelten alle Forderungen als erledigt, die vor Insolvenzanmeldung entstanden und nicht aus unerlaubten Handlungen resultierten. Einen Bürgen zu ruinieren, ist aber keine unerlaubte Handlung.
Die Sache mit dem Porsche ist etwas für realitätsferne Träumer. Im realen Leben muss ein Bürge damit rechnen, dass der Bürgschaftsfall eintritt, er den verbürgten Betrag aufzubringen hat (oder selbst in die Insolvenz gehen muss) und er vom Schuldner keinen Cent erhält.
Gruß
Wolfgang