Bürgschaft: Bekommt der Bürge etwas für sein Risiko

Hallo zusammen,
ich setz mich zurzeit, aufgrund der Schule, mit dem Thema Kreditsicherheiten auseinander. Wenn Person A sich von der Bank einen Kredit für 100.000 Euro auszahlen lässt um sich einen Porsche zu kaufen und diesen Kredit nicht tilgen kann. Hat der Bürge nach Tilgung des Kredits Anspruch auf den Porsche bzw. Anspruch auf Schadensersatz?

Vielen Dank!

Leistet der Bürge aufgrund seines Bürgschaftsvertrags, hat er einen Regressanspruch gegen den Hauptschuldner. Mit der Befriedigung des Gläubigers durch den Bürgen erwirbt dieser kraft Gesetzes die Hauptforderung und die für sie bestellten Sicherheiten (§§ 774, 412, 401 BGB).

Also kann der Bürge die Schulden von ihm einfordern und dazu natürlich auch den Porsche pfänden lassen.

MfG
duck313

Nun, der Porsche könnte schon von J. Dean gefahren worden sein …und Herr A ist ansonsten - wie man an den Einstellungen der Zahlungen festgestellt hat - auch sonst nicht sehr flüssig …

Wie packt man einem nackten Maximalpigmentieren in die Tasche? würde man bei uns sagen, natürlich in der politisch inkorrekten Form.

SCNR
VB

Das gilt doch auch für den Minimalpigmentierten, nich?

natürlich

Hallo!

Ja, wie bereits in anderen Antworten dargestellt. Aber in aller Regel geht es nicht um einen Porsche, den der Bürge versilbern könnte. Waren ein Porsche oder andere Wertgegenstände im Spiel, waren sie geleast oder standen unter Eigentumsvorbehalt irgendeines Lieferanten. Im richtigen Leben hat bei bürgenden Privatleuten keiner mit dem Eintreten des Bürgschaftsfalls gerechnet, wird davon hoffnungslos überfordert und hatte womöglich nicht wirklich gewusst, was eine Bürgschaft überhaupt ist. Beinahe regelmäßig ist im Bürgschaftsfall vom Schuldner nichts mehr zu holen.

Gar nicht so selten: Der Schuldner meldet Insolvenz an, Gläubiger nehmen den Bürgen in Anspruch und der Bürge verliert Haus und Hof. In solchem Fall kann sich der Bürge nicht an den Schuldner halten, weil in der Wohlverhaltensphase Vollstreckungsverbot herrscht und danach gelten alle Forderungen als erledigt, die vor Insolvenzanmeldung entstanden und nicht aus unerlaubten Handlungen resultierten. Einen Bürgen zu ruinieren, ist aber keine unerlaubte Handlung.

Die Sache mit dem Porsche ist etwas für realitätsferne Träumer. Im realen Leben muss ein Bürge damit rechnen, dass der Bürgschaftsfall eintritt, er den verbürgten Betrag aufzubringen hat (oder selbst in die Insolvenz gehen muss) und er vom Schuldner keinen Cent erhält.

Gruß
Wolfgang

Genau!
Dazu kommt ja auch noch, dass eine Bürgschaft nicht mit dem Tode endet sondern an die Erben weitergegeben wird. ramses90