Büroneubau für Freiberuflichkeit absetzen

Hallo,
ich bin freiberuflicher Architekt und noch ziemlich frisch in der Branche.

Ich habe ein Haus gekauft und möchte nun für meine Selbstständigkeit einen 60 m² Anbau auf mein Grundstück
erbauen, indem auch Kundschaft ein und aus gehen kann.

DIe Kosten schätze ich auf 30.000€.

Kann ich die Gesamtkosten zu 100% über AfA steruerlich absetzen?
Gibt es eine Berechnungsformel was da grob im Jahr an Steuern gespart werden kann?

Ich frage hier, bevor ich zu meinem Steuerberater gehe. - Soll ganz unverbindlich sein, rein interessehalber.

Danke!

Du errichtest ein neues Wirtschaftsgut, die damit zusammenhängenden Kosten sind in voller Höhe Betriebsausgaben. Darüber hinaus wird ein Teil des Grundstücks betrieblich.

Ja, § 32a EStG.

Aufteilung von Gebäuden ist sehr komplex und von einem Laien kaum bis gar nicht zu überschauen. Aufgrund der Langfristigkeit und der höheren repräsentierten Werte sind die Auswirkungen jedoch meist nicht zu vernachlässigen. Deswegen ist es absolut sinnvoll, sich vorab steuerlich beraten zu lassen. Die paar Kröten für die Beratung sind gut investiertes Geld!

wirklich ?
Dazu müsstest Du ja bei einer Architektenkammer als Mitglied eingetragen sein um den geschützten Titel „Architekt“ führen zu dürfen.
Wenn ja, dann herzlichen Glückwunsch !

Ich habe gewisse Zweifel, auch bei Deiner Kostenschätzung von (fast lächerlichen) 30.000 € für einen 60 m² Anbau an ein Haus.

Nichts für ungut, mach weiter so.

MfG
duck313

Servus,

eine

ist realistisch, wenn MysticBlue seine Eigenleistung nicht in Ansatz bringt - das dürfte er bei der Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage auch überhaupt nicht.

Wenn der Anbau erdgeschossig und nicht unterkellert ist und ein einfaches Flach- oder Pultdach hat, lässt er sich ohne besondere Mühe für dieses Geld hinstellen.

Schöne Grüße

MM

Ja Danke für den Tipp. Ob Sie es glauben oder nicht, ich bin in „einer Kammer“ Mitglied.

Auch danke für deine Zweifel, aber ich denke Kosten für einen Anbau in einem nicht weiter definiertem Material und Ausführungsstandard kann ich ganz gut selbst einschätzen.

Und Sie lassen am besten das Kommentieren wenn Sie nichts Sinnvolles beizutragen haben. Danke. - Hier geht es um steuerliche Fragen und keine ausführende Baubesprechung.

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