Bus fahren mit FS Klasse CE?

Servus zusammen,

mit der früheren Führerscheinklasse 2 durfte man ja auch Busse fahren, dann allerdings ohne Passagiere, versteht sich.
Interessant war das also für Überführungs- oder Werkstattfahrten oder dergleichen.

Wie sieht es jetzt aber mit der FS Klasse CE aus, also der „neuen“ Klasse 2? Gilt das nach wie vor noch?

Auf Infoseiten über Führerscheinklassen o. ä. wird dieser Punkt nicht beschrieben.

Hallo,
Wikipedia ist zwar nicht der Weisheit letzter Schluß, aber so wie dort beschrieben habe ich es auch im Kopf: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein . Die neuen Klassen richten sich nur noch nach der Sitzplatzanzahl.
Besitzer der alten Klasse 2 erhalten die Erweiterung 172 zur Klasse C eingetragen (bei B übrigens analog 171), die (fast, da es bei C eingetragen ist, darf man dann wohl keinen Anhänger über 750kg mitführen, was man früher imo auch durfte, aber von eher geringer Bedeutung sein dürfte) genau das ermöglicht.
Diese dreistelligen Schlüsselzahlen im Führerschein gelten auch nur in Deutschland selbst. Es ist also damit auch nicht erlaubt einen Bus ins Ausland zu überführen!

Cu Rene,
der seinen 2er behält so lange es geht

Die neuen
Klassen richten sich nur noch nach der Sitzplatzanzahl.

Das heißt also dass ich mit Klasse CE keinen Bus z. B. in die Werkstatt fahren darf, da der mehr als 8 Sitzplätze hat??

Besitzer der alten Klasse 2 erhalten die Erweiterung 172 zur
Klasse C eingetragen

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, und ein Besitzer seinen „alten“ 2er in einen Euro-Führerschein umschreiben lässt, bekommt er diesen Zusatz mit rein, der ihn berechtigt, auch Busse zu fahren (Personenbeförderung natürlich ausgeschlossen) ??

Hallo,
genau so ist es wohl jetzt. Ich habe auch noch nirgends etwas wie einen „kleinen“ D-Führerschein für Werkstattfahrten mit Bussen gefunden.
Eine Nachfrage bei der Führerscheinstelle schadet aber sicher nicht. Vielleicht gibt es doch irgendeine Ausnahmeregelung, die individuell erteilt werden kann.

Cu Rene

Nachfragen wird wohl das beste sein, nachdem nirgendwo was verbindliches geschrieben steht.

Hallo,

ja darfst Du, denn der Lkw ist ein Kfz mit weniger oder gleich als 8 Fahrgastplätzen.

Da Du ja keine entgeltliche Beförderung von Personen durchführst, kannst Du auch weiterhin bis zu 8 Personen im sonst leeren Bus mitnehmen. http://bundesrecht.juris.de/pbefg/__1.html

Die FS-Klassen D(1)(E) beziehen sich auf die gewerbliche entgeltliche Personenbeförderung und bei mehr als 8 Sitzplätzen. Jeder VW-Bus, Benz Vito, Toyota HiAce/Previa usw. haben alle nur maximal 8 Fahrgastplätze !

D.h. wenn ein Familienvater seine 14 Kinder plus Frau im 16 Sitzer Kleinbus rumkutschieren will, muß er D1-Klasse haben !

D.h. Für Inhaber der Klasse C(1)(E) richtet sich das Kriterium, ob er einen leeren Bus fahren darf, nur nach der Tatsache, ob der Bus mehr oder weniger als 12t wiegt, denn C1 geht bis 12t, C ab 12t ! E ist nur für den Anhänger, wie bei B und D auch.

gruß
dennis

Hallo,
wo steht da irgendwas von einem Führerschein?

Also mal die EU-Führerscheinrichtlinie
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur… oder die Seite des zuständigen BMVBS besucht
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-Fuehrerschein…
(die Unterkategorien lasse ich mal weg)

_Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)._
und

_Klasse D

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)._

Da steht eindeutig Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung… also im allgemeinen Sprachgebrauch Busse nicht etwa Kraftfahrzeuge die … Personen befördern. Wer gewerblich Personen befördern will braucht zusätzlich zum Führerschein noch eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Dies wäre für eine Werkstattfahrt mit einem Bus nicht nötig.

Cu Rene

Hallo,

Wer gewerblich Personen befördern will braucht
zusätzlich zum Führerschein noch eine Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung.

Den gelben Führerschein zur Personenbeförderung gibt es seit 1999 nicht mehr, das ist nun Klasse D(1)

gruß
dennis

Hallo,
doch für „Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen“ (§48 FeV), das war in der Tat mißverständlich.
D braucht man ja erst ab 8 Sitzplätzen (§6 Abs. 1 FeV - also der deutschen Umsetzung der EU-Richtline) plus Fahrersitz - dann aber eben immer, egal ob mit oder ohne Fahrgäste.

Cu Rene

Hallo,

D braucht man ja erst ab 8 Sitzplätzen (§6 Abs. 1 FeV - also
der deutschen Umsetzung der EU-Richtline) plus Fahrersitz -
dann aber eben immer, egal ob mit oder ohne Fahrgäste.

hat da der Gesetzgeber etwas vergessen?

Im österr. Gesetz heißt es:
"Klasse C:

c) unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde
"
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1997_120_…

Gruss Harald

Hallo,
das ist eine direkte Umsetzung der EU-Richtlinie. Da es für Altbesitzer der Klasse ja die Schlüsselziffer 172 (in einer Anlage) gibt, ist das bestimmt nicht „vergessen“ worden, sondern so beabsichtigt.

Im österr. Gesetz heißt es:
"Klasse C:

c) unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D innerhalb Österreichs,
wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß
§ 65 KFG 1967 erteilt wurde
"

Hast du das KFG auch noch? Ist 1967 das Jahr? Dann ist das wie in Deutschland wohl eine Sonderregelung zur Bestandswahrung für Altbesitzer.

Cu Rene

Hallo,

das ist eine direkte Umsetzung der EU-Richtlinie. Da es für
Altbesitzer der Klasse ja die Schlüsselziffer 172 (in einer
Anlage) gibt, ist das bestimmt nicht „vergessen“ worden,
sondern so beabsichtigt.

Du meinst, es ist beabsichtigt, dass man einen leeren Bus nicht mit einem C-Schein überstellen darf?
Also z.B. von einer Werkstätte in eine andere?

Im österr. Gesetz heißt es:
"Klasse C:

c) unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D innerhalb Österreichs,
wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß
§ 65 KFG 1967 erteilt wurde
"

Hast du das KFG auch noch? Ist 1967 das Jahr?

Hier bitte:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgeset…

Gruss Harald

Hallo,
Du meinst, es ist beabsichtigt, dass man einen leeren Bus
nicht mit einem C-Schein überstellen darf?
Also z.B. von einer Werkstätte in eine andere?

Genau so sieht es die EU-Richtlinie vor. Ich verstehe den Sinn (danach bei Gesetzen zu fragen ist oft zielführend) ja selbst nicht, aber so ist nun mal die Rechtslage.

Im österr. Gesetz heißt es:
"Klasse C:

c) unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D innerhalb Österreichs,
wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß
§ 65 KFG 1967 erteilt wurde
"

Hast du das KFG auch noch? Ist 1967 das Jahr?

Hier bitte:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgeset…

Das hat aber (in dieser Fassung) keinen §65 (mehr), obwohl sich im Gesetz selbst noch Bezüge darauf befinden.

Cu Rene

Stimmt doch,

der Lkw Fahrer darf einen leeren Bus fahren !

Wenn ich geblitzt werde mit dem Bus, wird immer unterschieden, ob Leerfahrt oder Linienfahrt ! Kostet unterschieldich Geld !

gruß
dennis