Servus,
bei einer Bushaltestelle sind die Beiden Fahrspuren mit einer Verkehrsinsel getrennt. Muss man dort dennoch Schrittgeschindigkeit fahren wenn der Bus auf der anderen Seite mit Warnblinker hält und haben die Fahrgäste dennoch vorfahrt?
Servus,
bei einer Bushaltestelle sind die Beiden Fahrspuren mit einer Verkehrsinsel getrennt. Muss man dort dennoch Schrittgeschindigkeit fahren wenn der Bus auf der anderen Seite mit Warnblinker hält und haben die Fahrgäste dennoch vorfahrt?
die haben doch nie „Vorfahrt“ !
Wenn Du meinst, sie dürften die Fahrbahn überqueren um zum Bus oder vom Bus weg zu gelangen.
Der Autofahrer muss nur damit rechnen und deshalb soll er langsam fahren.
Verkehrsinsel ? Da gibt es echte Fahrbahnteiler aus Hochbord und Pflanzinsel oder nur aufgepflasterte Buckel die man auch überfahren kann.
Eine echte Trennung würde nicht für beide Fahrrichtungen gelten.
Man kann allein aus der Tatsache, es gibt einen Fahrbahnteiler, wohl immer entnehmen, es handelt sich um ein breite, 4 spurige Straße und dort gilt die Vorschrift zum Bushalt nicht beidseitig.
MfG
duck313
genau so eine ist es mit gehweg dazwischen.
STVo § 20 sagt dazu
dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Sie dürfen auch nicht behindert werden. 3Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Ich lese das so, dass man die Fahrgäste überqueren lassen muss, genau so wie bei Straßenbahnen oder beim Abbiegen Fußgänger vorfahrt haben.