Hallo,
ein Sohn (16) bekommt ein Bußgeld wegen Owi, Paragraph 73 Abs. 1a Nr.24 i.V.m. Paragraphen 32, 28 Abs. 1 S. 1 IfsG u. Paragraph 9 Nr.1. i . V. m. Paragraph 3 Abs.1 satz 1 Corona-Verordnung
Es sind 278 Euro…
Der Sohn sagt er sei mit einem Kumpel gelaufen und dann wäre ein Dritter dazugekommen und man wäre ein Stück zusammen gelaufen… das ganze ist in Ba.Wü. Wurde auch so in diesen Anhörungsbogen geschrieben, aber es steht im Bußgeldbescheid, dass diese Angaben „aufgrund der Sachverhaltsschilderung d. die Polizei nicht berücksichtigt werden könnte“
Ich verstehe da, dass ein Widerspruch wenig Sinn macht, da die sozusagen am längeren Hebel sitzen…
Das schlimme ist, dass auch noch ein zweites Bußgeld kommen wird welches wahrscheinlich noch höher ausfallen wird… auch wegen ähnlichem
Es steht in diesem Bescheid, dass die Geldbuße in gemeinnütziger Arbeit umwandelbar ist, was schon mal gut ist.
Die genervte, überforderte Mama hätte da mal ein paar Fragen.
-
Warum ist das erste Bußgeld so hoch bemessen. Es wurden schon in dieser blöden Corona-Zeit Raser bzw Teilnehmer an Autorennen mit 250+ Euro bestraft . Stand jedenfalls in der Zeitung…Von der Verhältnismäßigkeit ist das für mich schon ein Unterschied.
-
Wenn Umwandlung in gemeinnützige Arbeit:
Wird das -weil vom Amtsrichter bestimmt wird- dem Kind irgendwie Nachteile bringen? Der Junge hat sich als Polizist beworben…
3, Wie wird das mit der gemeinnützigen Arbeit bestimmt bzw. verrechnet? Stundensätze die im allgemeinen genommen werden?
danke schonmal für hilfreiche Antworten
ach ja: Mod. , falls es ein besser passendes Brett gibt bitte verschieben