Bussgeld in Schweiz, Fahrer aus Deutschland

Hallo,

Folgender hypothetischer Fall:

Einem deutschen PKW-Fahrer wird in der Schweiz aufgrund um 7 km/h überhöhter Geschwindigkeit ein Bussgeldbescheid von 50€ nach Deutschland geschickt.
Der PKW-Fahrer macht sich zu Nutzen, dass er sich außerhalb der Europäischen Union befand und verweigert die Zahlung.
Nach zwei Mahnungen wächst das Bussgeld durch Mahn-, bzw. Bearbeitungsgebühr auf 150€ an.
Der PKW-Fahrer verlegt sich bei seiner künftigen Skiurlaubsplanung auf Österreich und Südtirol und bezahlt weiterhin nicht.

Nach welcher Zeit würden die Schweizer Behörden das Verfahren einstellen bzw. wie lange hätte der Fahrer mit Verfolgung zu rechnen?

Gruss!

Hallo,

Nach welcher Zeit würden die Schweizer Behörden das Verfahren
einstellen bzw. wie lange hätte der Fahrer mit Verfolgung zu
rechnen?

http://www.auto-und-verkehr.de/index.php?page=499

Gruß
T.

Hallo,

ausgezeichnet, vielen Dank!

Der hypothetische Fahrer tut also gut daran in den nächsten Jahren die Schweiz als Urlaubsland zu meiden, kann sich aber weiterhin über das gesparte Bussgeld freuen.

Gruß!

OT: Der Gegenschlag …
Howdy,

na, da muss man aufpassen. Die Schweizer sind auch trainiert im Käseweitwurf … also hält man sich auch besser nicht in Grenznähe auf :wink:

Ansonsten steht dann irgendwann im Blick (Schweizer „Kulturzeitung“): „Schwob von Käse erschlagen, haett’ er doch besser gezahlt“ (Fuer die Headline im O-Ton bitte Peter(TOO) fragen).

Mal im Ernst: wieso 3 Jahre auf die Schweiz verzichten, wenn man doch selbst an der ganzen Angelegenheit schuld ist …

Gruss
n.

Hallo,

in diesem hypothetischen Fall würde der hypothetische Fahrer Dir vermutlich antworten, daß er

a) aufgrund seines Dialektes von der Mehrzahl der Schweizer eher als Österreicher eingeordnet wird, also zwar immer noch als Ausländer aber wenigstens „chai Chureschwob“.

b) er wirklich ganz genauso gerne in das für ihn sowieso näher liegende Österreich und Südtirol fährt, also es keinen wirklichen Verzicht darstellt.

c) er sich vermutlich selbst nicht richtig erklären kann wo plötzlich diese anarchistische Freude daran herkommt, eine Geschwindigkeitsübertretung von 7 km/h begangen und gestanden zu haben und dennoch unbelangt durch das Leben zu gehen.
Er hofft nach dieser Erfahrung charakterfest genug zu sein, nicht in eine kriminelle Karriere zu rutschen - aber wer kennt sich schon selbst zu 100%?
Zur Ehrenrettung unseres schwarzen Schafes sei aber angemerkt, daß ihn in diesem hypothetischen Fall erst Schweizer Kollegen auf den bösen Plan brachten auf keinen Fall zu zahlen (er würde schwören auch bei Ihnen in diesem Moment ein anarchistisches Blitzen in den Augen gesehen zu haben).

Gruß!

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Hallo:Zur Ehrenrettung unseres schwarzen Schafes sei aber angemerkt,

daß ihn in diesem hypothetischen Fall erst Schweizer Kollegen
auf den bösen Plan brachten auf keinen Fall zu zahlen (er
würde schwören auch bei Ihnen in diesem Moment ein
anarchistisches Blitzen in den Augen gesehen zu haben).

Sonst wäre eine weitere den persönlichen Anekdotenschatz sicher bereichernde Option, die 150 Franken ersatzweise durch eine eintägige Freiheitsstrafe abzusitzen. („Als Opa in der Schweiz im Knast saß…“)

Gruß
smalbop

Ausgezeichnet!
Hallo,

ausgezeichnet!
Wo haette sich ein Verkehrssuender denn einzufinden und was muesste er mitbringen?

Gruß

Hi,

Wo haette sich ein Verkehrssuender denn einzufinden und was
muesste er mitbringen?

http://www.motor-talk.de/forum/strafen-in-der-schwei…

Gruss
n.

Hallo

Wo haette sich ein Verkehrssuender denn einzufinden und was
muesste er mitbringen?

Ich würde mich deswegen bei den kantonalen Behörden erkundigen, die sind zuständig und wissen, ob und wie das mit dem
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a36.html
geht. Man kann jedenfalls ebensowenig wie in Deutschland einfach mit der Zahnbürste in der Hand am Gefängnistor klingeln. :smile:

Im Stern war vor drei, vier Monaten ein Artikel von einem Autoren, der das so für sich geregelt hat.

s.

Ist das in der Schweiz nur ein Tag?

Also die Österreicher wollten drei…

Hi,

Ist das in der Schweiz nur ein Tag?
Also die Österreicher wollten drei…

und dass obwohl es bei den Österreichern bis zu 10km/h Überschreitung auf Autobahnen doch eigentlich „nur“ 20€ kostet (anstatt der 60 CHF, um die es hier fuer 7 km/h ging). Was kommt da denn bei den Österreichern noch on Top, wenn man die Zahlung „verweigert“?

Gruss
n.

@Tom: Wenn sich die Bussgeldtabelle in Ö schon wieder geändert hat, kannst du den Preis ja anpassen.