Hallo,
Folgender hypothetischer Fall:
Einem deutschen PKW-Fahrer wird in der Schweiz aufgrund um 7 km/h überhöhter Geschwindigkeit ein Bussgeldbescheid von 50€ nach Deutschland geschickt.
Der PKW-Fahrer macht sich zu Nutzen, dass er sich außerhalb der Europäischen Union befand und verweigert die Zahlung.
Nach zwei Mahnungen wächst das Bussgeld durch Mahn-, bzw. Bearbeitungsgebühr auf 150€ an.
Der PKW-Fahrer verlegt sich bei seiner künftigen Skiurlaubsplanung auf Österreich und Südtirol und bezahlt weiterhin nicht.
Nach welcher Zeit würden die Schweizer Behörden das Verfahren einstellen bzw. wie lange hätte der Fahrer mit Verfolgung zu rechnen?
Gruss!